Mo, 25.02.2019 Jugendfeuerwehrzentrum S-H
Mo, 04.03.2019 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Fr, 22.03.2019 Hotel Holiday Inn Lübeck
Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum Jahresende 2015 besteht nun auch für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, die HFUK Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland ist zurzeit enorm. Die Feuerwehren helfen vielerorts beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften oder bei der Logistik und Versorgung.
Für die Gemeinden in Schleswig-Holstein besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit, die HFUK Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die aktiven Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.
Die FUK Mitte und die HFUK Nord haben eine neue Broschüre veröffentlicht, die die Leistungen der Feuerwehr-Unfallkassen vorstellt.
Aus dem Leistungsrecht sind zwei neue "StiSi" erschienen.
Zwei neue "StiSi" - "Stichpunkte Sicherheit" erschienen.
Fünf Jahre nach der Fusion zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind zum ersten Januar 2011 Mehrleistungsbestimmungen in Kraft getreten, die einheitlich für das gesamte Geschäftsgebiet der HFUK Nord gelten.
Neuauflage: „Wenn’s dich erwischt – Informationsbroschüre für die Jugendfeuerwehr“
Grundsätzlich endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Zeitlich befristet kann sich der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten (Feuerwehrangehörige) auf Einsatzorte im Ausland erstrecken.
Die Unfallanzeige ist nicht bloß ein Stück Papier, sondern ein Dokument, welches sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, wenn ein Unfall im Dienstbetrieb der Feuerwehr eingetreten ist. Die Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls trifft nach dem Sozialgesetzbuch immer den Unternehmer, also die Gemeinde als Träger der Feuerwehr.
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