Rehabilitation / Leistungen - Geldleistungen

 
 
Bild Geldleistungen

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Geldleistungen der HFUK Nord. Im Menü auf der linken Seite finden Sie weitere Unterpunkte zum Thema Geldleistungen.

Um den Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, hat die Feuerwehr-Unfallkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) Verletztengeld an den Versicherten zu zahlen.

Da sich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in besonderem Maß für die Allgemein-heit engagieren und im Extremfall sogar ihr Leben dafür einsetzen, zahlt die Feuerwehr-Unfallkasse für dieses überdurchschnittliche Engagement zahlreiche Mehrleistungen aus. Die Mehrleistungen werden in Ergänzung zu den gesetzlichen Geldleistungen gewährt. Sie sind in der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse (Mehrleistungsbestimmungen) verankert.

Sollten Ihnen während der Heilbehandlung Fahrkosten entstanden sein, werden diese gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen von uns erstattet.

Nicht immer sind Heilbehandlung und die verschiedenen Teilhabeleistungen so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. Verbleibt als Folge eines Feuerwehrunfalls eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, so wird eine Verletztenrente gezahlt. Nach einem tödlichen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Tod durch Berufskrankheit werden die Hinterbliebenen des Verstorbenen finanziell umfassend durch die Feuerwehr-Unfallkasse abgesichert.

Für die Gemeinden in Schleswig-Holstein besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.

Zudem finden Sie Informationen für Arbeitgeber zum Thema Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfall

 
 

Private soziale Absicherung zusätzlich erforderlich?

In der jüngeren Vergangenheit kam es wiederholt zu Anfragen bei der HFUK Nord, inwiefern eine zusätzliche soziale Absicherung über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinaus erforderlich ist.

Zu diesem Thema haben wir hier weiterführende Informationen für Sie zusammengestellt ...

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059