Mitglieder und Versicherte

 
 
Jugend- und Kinderfeuerwehren

Mitglieder der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind die Freie und Hansestadt Hamburg und in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Gemeinden, die Kreise/Landkreise mit den der Feuerwehr zuzurechnenden Betriebsteilen und Einrichtungen,die kreisfreien Städte sowie die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Landesfeuerwehrverbände.

 
 
Feuerwehrangehörige im Einsatz

Zum Kreis der versicherten Personen, für die gemäß § 2 Abs.1 Nr. 12 SGB VII von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord Unfallversicherungsschutz gewährt wird, gehören die Angehörigen der

  • Einsatz und Reserveabteilung
  • Jugend- und Kinderabteilung
  • Ehrenabteilung
  • Musik- und Spielmannszüge 
 
 
Feuerwehrmusik

Weiter ist die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord zuständiger Unfallversicherungsträger für 

  • alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses im Feuerwehrdienst Beschäftigten
  • Kinder von Feuerwehrangehörigen, die während eines Einsatzes oder Ausbildungsdienstes im Feuerwehrhaus betreut werden (mehr Infos)
  • Freiwillige oder verpflichtete Helfer beim Feuerwehreinsatz
  • Lernende und ehrenamtlich Lehrende in Feuerwehrschulen und ähnlichen Einrichtungen für die Aus- und Fortbildungsdienst
  • sowie die feuerwehrtechnischen Aufsichtsorgane 


Die HFUK Nord ist ebenfalls zuständiger Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten in den Kreisfeuerwehrzentralen bzw. feuerwehrtechnischen Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte. 

Zur Zuständigkeit für Versicherte im Feuerwehrbereich besteht eine Verwaltungsvereinbarung mit den Unfallkassen Mecklenburg-Vorpommern und der Unfallkasse Nord.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059