Fr, 26.03.2021 Hotel Holiday Inn Lübeck
Mo, 29.03.2021 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Mi, 28.04.2021 Landessportschule Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Durchführung
der Entschädigung
Wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens entschieden, dass bei dem gemeldeten Ereignis kein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr vorliegt, erfolgt ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt über die Ablehnung als Arbeitsunfall. Gleichzeitig wird in diesem Verwal-tungsakt bei Feuerwehrangehörigen, deren Gemeinden die HFUK Nord entsprechend be-auftragt haben, ein Hinweis auf die Entschädigung aus dem Gesundheitsfonds gegeben. Ein vorbereiteter Antrag auf diese Leistung wird beigefügt. Er muss von den antragstellenden Feuerwehrangehörigen nur noch unterzeichnet werden. Die Leistungen werden ohne Aner-kennung eines Rechtsanspruchs an die Versicherten ausgezahlt. Liegen zu einem späteren Zeitpunkt neue Erkenntnisse vor, die zu einer Anerkennung eines Arbeitsunfalles führen, werden die erbrachten Leistungen aus dem Fonds „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst“ angerechnet. Von der HFUK Nord erbrachte Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung werden entsprechend der gesetzlichen und vereinbarungsgemäßen Vorschriften gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht.
Leistungen
Es erfolgt eine pauschale Abgeltung soweit der Gesundheitsschaden eingetreten ist bei
nach drei Fallgruppen.
Für alle übrigen Feuerwehrtätigkeiten erfolgt die pauschale Abgeltung bei einem "nicht-unfallbedingten Gesundheitsschaden" nach zwei Fallgruppen.
Kosten
Die Kostenschätzung beruht auf Erfahrungswerten der letzen Jahre. Es wurden die Fälle her-angezogen, bei denen ein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr nicht vorgelegen hat, bei denen jedoch Feuerwehrangehörige während des Feuerwehrdienstes einen Gesundheits-schaden erlitten haben. Es wird von einem Gesamtvolumen von 100.000 EURO für das ge-samte Geschäftsgebiet (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Freie und Hanse-stadt Hamburg) ausgegangen. Als Schlüssel wurde der von der Selbstverwaltung der Kasse beschlossene Umlageschlüssel gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung angewandt.
Fr, 26.03.2021 Hotel Holiday Inn Lübeck
Mo, 29.03.2021 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Mi, 28.04.2021 Landessportschule Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern