Geldleistungen - Entschädigung, Leistungen, Kosten

 
 

Durchführung der Entschädigung  

Wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens entschieden, dass bei dem gemeldeten Ereignis kein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr vorliegt, erfolgt ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt über die Ablehnung als Arbeitsunfall. Gleichzeitig wird in diesem Verwaltungsakt bei Feuerwehrangehörigen, deren Gemeinden die HFUK Nord entsprechend beauftragt haben, ein Hinweis auf die Entschädigung aus dem Gesundheitsfonds gegeben. Ein vorbereiteter Antrag auf diese Leistung wird beigefügt. Er muss von den antragstellenden Feuerwehrangehörigen nur noch unterzeichnet werden. Die Leistungen werden ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs an die Versicherten ausgezahlt. Liegen zu einem späteren Zeitpunkt neue Erkenntnisse vor, die zu einer Anerkennung eines Arbeitsunfalles führen, werden die erbrachten Leistungen aus dem Fonds „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst“ angerechnet. Von der HFUK Nord erbrachte Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung werden entsprechend der gesetzlichen und vereinbarungsgemäßen Vorschriften gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht.

Leistungen  

Es erfolgt eine pauschale Abgeltung soweit der Gesundheitsschaden eingetreten ist bei

  • 1. Einsätzen,
  • 2. Übungen sowie Aus- und Fortbildung,
  • 3. Dienstsport,
  • 4. Arbeits- und Werkstättendienst,
  • 5. Dienstversammlungen und Feuerwehrveranstaltungen, bei denen sie eine angeordnete dienstliche Funktion wahrnehmen.
  • 6. Wegen zum und vom Feuerwehrdienst nach Nr. 1 bis 5

nach drei Fallgruppen.

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Für alle übrigen Feuerwehrtätigkeiten erfolgt die pauschale Abgeltung bei einem "nicht-unfallbedingten Gesundheitsschaden" nach zwei Fallgruppen.

 
 
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Kosten

Die Kostenschätzung beruht auf Erfahrungswerten der letzen Jahre. Es wurden die Fälle herangezogen, bei denen ein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr nicht vorgelegen hat, bei denen jedoch Feuerwehrangehörige während des Feuerwehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Es wird von einem Gesamtvolumen von 100.000 EURO für das gesamte Geschäftsgebiet (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Freie und Hansestadt Hamburg) ausgegangen. Als Schlüssel wurde der von der Selbstverwaltung der Kasse beschlossene Umlageschlüssel gemäß  § 22 Abs. 3 der Satzung angewandt.

Umlage für die Gemeindenzoom

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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