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Öffentliche Bekanntmachungen

(28.09.2026)
Sitzung der Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord 

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord findet am Donnerstag, den 12. November 2026, 14:00 Uhr, in Schwerin statt. Sitzungsort ist das Haus der Kommunalen Selbstverwaltung, Sitzungsraum "Rügen",
Bertha-von-Suttner-Straße 5 in Schwerin. 

Die Beratungspunkte der Tagesordnung sind hier unter www.hfuk-nord.de einzusehen. 

Die Sitzung der Vertreterversammlung ist gemäß § 63 Abs. 3 SGB IV öffentlich. 

Vorsitzender der Vertreterversammlung
gez. Behrens

 
 

(15.09.2026)
Bekanntmachung des 5. Nachtrages zu den Mehrleistungsbestimmungen als Anhang zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in ihrer Sitzung am 20. November 2025 in Schwerin einstimmig folgende Änderungen der Mehrleistungsbestimmungen als Anhang zur Satzung beschlossen:

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  1. In § 1 Abs. 1 wird das Wort „Jugendabteilung" in „Nachwuchsabteilung" geändert. Im Klammereinschub werden nach „Jugendfeuerwehr'' die Worte „und Kinderfeuerwehr" ergänzt. In § 1 Abs. 1 Nr. 5 wird das Wort „und" gestrichen und durch ein Komma(,,,") ersetzt. Der 2. Halbsatz zu Nummer 5 wird die neue Nummer 6 von § 1 Abs. 1. Aus dem bisherigen § 1 Abs. 1 Nr. 6 wird Nummer 7. Zudem wird „5." durch „6." ersetzt. 
  2. In § 1 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „und Einzelhelfer, die den Feuerwehren in Erfüllung ihrer Aufgaben aktiv Hilfe leisten oder zur Hilfeleistung herangezogen werden" gestrichen. Ersetzt werden diese Worte durch
    „bei
    - Dienstversammlungen,
    - Feuerwehrveranstaltungen, bei denen sie eine angeordnete dienstliche Funktion wahrnehmen,
    - als Mitglied des Musikzuges,
    - oder wenn sie den Feuerwehren in Erfüllung ihrer Aufgaben aktiv Hilfe leisten." 
  3. Der Inhalt von § 1 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. 
  4. In § 1 Abs. 5 wird Satz 1 gestrichen und wie folgt ersetzt: ,,Anspruch auf Mehrleistungen haben auch Einzelhelfer, die von den Feuerwehren in Erfüllung ihrer Aufgaben zur Hilfeleistung verpflichtet oder herangezogen werden." 
  5. Nach § 1 Abs. 5 wird § 1 Abs. 6 mit folgendem Inhalt neu eingefügt: .Anspruch auf Mehrleistungen haben auch Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der HFUK Nord versichert sind. Gleiches gilt für deren Hinterbliebene." 
  6. In § 3 Abs. 5 Nr. 1 b) werden die Worte „nach § 1 Abs. 3" gestrichen und durch „bei einem Einsatz oder einer einsatzmäßigen Alarmübung. " ersetzt. 
  7. In § 4 Abs. 3 b) werden die Worte „nach § 1 Abs. 3" gestrichen und durch „bei einem Einsatz oder einer einsatzmäßigen Alarmübung." ersetzt. 
  8. In § 5 Abs. 4 wird das Wort „Unfalles" durch „Versicherungsfalles" ersetzt. 
  9. In § 6 Satz 1 werden die Worte „am 01.03.2019" ersatzlos gestrichen. In § 6 Satz 3 wird das Wort „Unfalles" durch „Versicherungsfalles" ersetzt.

Die Änderung der Mehrleistungsbestimmungen tritt gemäß § 6 Satz 1 der Mehrleistungsbestimmungen mit Veröffentlichung in Kraft.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung
gez. Gerhard Lienau

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Genehmigungsvermerk

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration
und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Aktenzeichen VIII 20 - 424.03-005

Der von der Vertreterversammlung am 20. November 2025 beschlossene 5. Nachtrag zu den Mehrleistungsbestimmungen als Anhang zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord wird gemäß § 34 Absatz 1 SGB IV in Verbindung mit § 114 Absatz 2 SGB VII genehmigt.

Kiel, den 31. Juli 2026

gez. Volker Behlau

Veröffentlichung am 15. September 2026


 
 
 
 

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059