Vielfältige Arbeitshilfen für Sicherheitsbeauftragte finden Sie in unserem Download-Bereich zum Herunterladen unter Download - Prävention.
Gemäß § 22 SGB VII hat der Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Unternehmer bei der Durchführung der Unfallverhütung zu unterstützen. Insbesondere hat er sich vom sicherheitsgerechten Zustand aller Gebäude, Einrichtungen, Geräte usw. zu überzeugen. Stellt er Mängel fest, so meldet er diese seinem Wehrführer möglichst mittels eines Meldeformulars.
Dieses soll
Bestellt werden können die Formularsätze „Meldungen des Sicherheitsbeauftragten“ bei der jeweilig zuständigen HFUK-Landesgeschäftsstelle – selbstverständlich kostenlos!
Die Fragebögen „Fragen zur Sicherheit“ dienen den Sicherheitsbeauftragten und anderen Ausbildern in der Feuerwehr zur Unterstützung der Ausbildungsdienste und Unterrichte. Mit den Fragebögen lassen sich der aktuelle Wissenstand erfragen und Gelerntes überprüfen. Eine Lösungsschablone zum Überprüfen der Ergebnisse kann mitgeliefert werden.
Bestellt werden können die „Fragen zur Sicherheit“ bei der jeweilig zuständigen HFUK-Landesgeschäftsstelle – selbstverständlich kostenlos!
Die Datenbank “FUK-CIRS“ sammelt anonyme Daten über sogenannte “Beinahe-Unfälle“, also über die Situationen im Feuerwehralltag, in denen man seinem Kameraden zuruft: „Ist noch mal gut gegangen“ oder „Glück gehabt“.
Diese Datenbank steht vor allem den SiBe zur Nutzung zur Verfügung - einerseits um darin selbst Eingaben zu tätigen, andererseits um dort Informationen für eine Unterrichts- oder Unterweisungseinheit herauszuziehen.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
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Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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