10.11.2020
Kinder von Feuerwehrangehörigen im Geschäftsgebiet der HFUK Nord stehen ab sofort mit unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn sie während eines Einsatzes oder Ausbildungsdienstes im Feuerwehrhaus betreut werden.
Eine Satzungsänderung der HFUK Nord zur Erweiterung des Versicherungsschutzes in ihrem Geschäftsgebiet bringt viel Gutes mit sich. Vor der Corona-Pandemie beschlossen, kam die Änderung auf Grund der dann folgenden Pandemie unglücklicherweise zur Unzeit. Dennoch sehen wir es nunmehr als geboten an, über den erweiterten Versicherungsschutz für Kinder von Feuerwehrangehörigen zu berichten, denn irgendwann wird auch Corona überwunden sein. Die neue Regelung bei der HFUK Nord soll eine spürbare Erleichterung für das Ehrenamt Feuerwehr schaffen.
Kinder von Feuerwehrangehörigen stehen ab sofort mit unter dem Versicherungsschutz der HFUK Nord, wenn sie während eines Einsatzes oder eines Ausbildungsdienstes im Feuerwehrhaus betreut werden. Die Vertreterversammlung der HFUK Nord hat eine entsprechende Änderung der Satzung beschlossen, die durch die zuständige Aufsicht genehmigt wurde.
Alarm oder Ausbildung: Versicherungsschutz bei Betreuung möglich
Viele Familienväter und -mütter, die das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr bekleiden, kennen diese Situation: Es findet eine Alarmierung zu einem Einsatz statt, oder es ist Ausbildungsdienst, aber eine Teilnahme ist unmöglich, weil Kinder zu Hause zu betreuen sind. Es gibt bereits einige Feuerwehren, die Abhilfe geschaffen haben und eine Kinderbetreuung z.B. im Feuerwehrhaus anbieten. Sollte es zu einem Einsatz kommen oder findet ein Ausbildungsdienst statt, gibt es dann Feuerwehrangehörige, die sich um die Betreuung kümmern. Oft sind diese z.B. Feuerwehrleute, die nicht mehr vorrangig an Einsätzen teilnehmen und eher für Innendienste bereitstehen.
Für solche Fälle hat die HFUK Nord eine Lösung, die dazu beitragen soll, das Ehrenamt Feuerwehr ein wenig mehr zu erleichtern: Kinder (und Pflegekinder) von Feuerwehrangehörigen, die sich in einer solchen Betreuung während des Feuerwehrdienstes oder -einsatzes befinden, sind während dieser Zeit über die HFUK Nord gesetzlich unfallversichert. Die Kinder müssen dafür nicht Mitglied in der Feuerwehr sein. Wenn es erforderlich ist, dass die Mama oder der Papa das Kind bzw. die Kinder zum Zwecke der Betreuung mitbringen, weil sonst die Teilnahme an Übung, Ausbildungsdienst oder Einsatz nicht möglich ist, wird der Unfallversicherungsschutz durch uns für die Kinder gewährt. Voraussetzung ist, dass sich die Kinder auf einer Unternehmensstätte der Gemeinde aufhalten und die Zustimmung des Unternehmens (also der Gemeinde) vorliegt. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin müssen dafür also ihr okay geben. Wichtiger Hinweis: Anders als die Feuerwehrangehörigen sind die Kinder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen auf dem Weg zur Betreuung und zurück nach Hause nicht unfallversichert.
Angemessene Unterbringung und Betreuung
Eine angemessene Unterbringung und Betreuung müssen sichergestellt sein. Der Betreuungsort sollte sich in der Regel direkt im Feuerwehrhaus befinden. Dort muss vor allem darauf geachtet werden, dass Kinder nicht in den fließenden Verkehr am Feuerwehrhaus oder auf dem Feuerwehrgelände gelangen können. Weitere Sicherheitsvorkehrungen ergeben sich u.a. aus der Nutzung der Räumlichkeiten und den örtlichen Gegebenheiten.
Für die Betreuung müssen geeignete, vertrauenswürdige und verlässliche Personen zur Verfügung stehen. Sind die Betreuungspersonen ebenfalls Mitglieder der Feuerwehr, so stehen sie während der Betreuungstätigkeit unter Versicherungsschutz. Wird die Betreuung durch feuerwehrfremde Personen durchgeführt, besteht die Möglichkeit, diese explizit für diese Tätigkeit durch den Unternehmer benennen zu lassen. Ausschließlich für die Betreuungstätigkeit würden die feuerwehrfremden Personen dann unter Versicherungsschutz gestellt. Der sichere und einfache Weg ist es, die Betreuenden als Mitglieder in die Feuerwehren aufzunehmen.
Möglich gemacht wurde diese neue Regelung durch eine Satzungsänderung der HFUK Nord. Diese wurde durch die Vertreterversammlung auf der Sitzung am 19.11.2019 in Schwerin beschlossen. Mittlerweile konnte die Änderung in Kraft gesetzt werden. Feuerwehrangehörige mit Kindern haben somit ein Stück mehr planbare Sicherheit für den Nachwuchs. Die HFUK Nord möchte damit einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes Feuerwehr leisten.
Corona kam dazwischen
Nachdem die Satzungsänderung offiziell zum 1. April 2020 in Kraft treten konnte, war vorgesehen, diese unmittelbar danach bekannt zu geben. Corona macht dann einen Strich durch die Rechnung. Es wäre unsinnig gewesen zu verkünden, dass Kinder von Feuerwehrangehörigen bei einer Betreuung im Feuerwehrhaus nunmehr über die HFUK Nord versichert wären, wenn gleichzeitig umfassende Betretungsverbote für die Feuerwehrhäuser erlassen werden. Deswegen musste die Bekanntgabe noch eine Weile warten, wird aber nunmehr nachgeholt.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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