Geldleistungen - Fahrkostenerstattung

Sollten Ihnen während der Heilbehandlung Fahrkosten entstanden sein, werden diese gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen von uns erstattet.

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges erhalten Sie eine Kilometervergütung nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes von derzeit 0,20 EUR je Kilometer zwischen Wohnung und Leistungsort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus, Praxis für Krankengymnastik usw.), höchstens jedoch 130,00 EUR insgesamt für An- und Abreise.

Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Fahrkartenbetrag erstattet, der für die niedrigste Klasse zu zahlen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind hierbei in Anspruch zu nehmen.

Kosten für Fahrten mit einem Taxi können nur übernommen werden, wenn aus ärztlicher Sicht eine Notwendigkeit bescheinigt wird.

Sofern Sie Fahr- bzw. Reisekosten geltend machen, fügen Sie bitte alle Belege (Fahrkarten, Parkquittungen …) bei und geben Sie Ihre Bankverbindung an. In unserem Downloadbereich können Sie das Formular zur Fahrtkostenerstattung herunterladen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059