Geldleistungen - Verletztengeld

 
 
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer: 

  • Erstattung der Entgeltfortzahlung in der Regel für sechs Wochen an private Arbeitgeber, soweit die HFUK Nord von der Gemeinde beauftragt wurde 
  • ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird eine kalendertägliche Mehrleistung in Höhe von 27,20 € gewährt 
  • ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld; Auszahlung durch die Krankenkasse im Auftrag der HFUK Nord 
  • Verletztengeld (= Nettogehalt, einschließlich Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge)

Selbstständige: 

  • Verletztengeld durch HFUK Nord, wahlweise Gestellung einer Vertretungskraft  
  • ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird eine kalendertägliche Mehrleistung in Höhe von 27,20 € gewährt

Selbstständige und Arbeitnehmer: 

  • bei stationärer Behandlung wird ab dem 1. Tag eine Mehrleistung in Höhe von 27,20 € kalendertäglich gewährt 
  • Prüfung, ob nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) verbleibt: ab 20 vom Hundert MdE erfolgt eine laufende Rentenzahlung, mindestens nach Mindest-Jahresarbeitsverdienst = 40.740 € (Stand 2023)
  •  spätestens 3 Jahre nach Unfalltag, Prüfung und Gewährung einmaliger Mehrleistung:

            - <10% MdE bei Gliedmaßenverlust: 2.000 €
            - 10% MdE: 6.000 € / 8.000 €*
            - 20% MdE: 12.000 € / 16.000 €*
            - 100% MdE: 60.000 € / 80.000 €*
             (* bei Einsatzunfall)


Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
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Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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