Geldleistungen - Verletztengeld
Arbeitnehmer:
- Erstattung der Entgeltfortzahlung in der Regel für sechs Wochen an private Arbeitgeber, soweit die HFUK Nord von der Gemeinde beauftragt wurde
- ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird eine kalendertägliche Mehrleistung in Höhe von 27,20 € gewährt
- ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld; Auszahlung durch die Krankenkasse im Auftrag der HFUK Nord
- Verletztengeld (= Nettogehalt, einschließlich Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge)
Selbstständige:
- Verletztengeld durch HFUK Nord, wahlweise Gestellung einer Vertretungskraft
- ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird eine kalendertägliche Mehrleistung in Höhe von 27,20 € gewährt
Selbstständige und Arbeitnehmer:
- bei stationärer Behandlung wird ab dem 1. Tag eine Mehrleistung in Höhe von 27,20 € kalendertäglich gewährt
- Prüfung, ob nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) verbleibt: ab 20 vom Hundert MdE erfolgt eine laufende Rentenzahlung, mindestens nach Mindest-Jahresarbeitsverdienst = 40.740 € (Stand 2023)
- spätestens 3 Jahre nach Unfalltag, Prüfung und Gewährung einmaliger Mehrleistung:
- <10% MdE bei Gliedmaßenverlust: 2.000 €
- 10% MdE: 6.000 € / 8.000 €*
- 20% MdE: 12.000 € / 16.000 €*
- 100% MdE: 60.000 € / 80.000 €*
(* bei Einsatzunfall)