Öffentliche Bekanntmachungen

 
 

(09.09.2024)
Bekanntmachung des 10. Nachtrages zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2024 in Kiel einstimmig folgende Änderung der Satzung beschlossen:

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Die Aufnahme von Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten in die Satzung ist nur deklaratorisch. Die Vertreterversammlung beschließt, den Inhalt des § 32 der Satzung ersatzlos zu streichen.

Die Änderung der Satzung tritt gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung
gez. Gerhard Lienau

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Genehmigungsvermerk

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration
und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Aktenzeichen VIII 20 - 424.03.10.07

Der vorstehende, von der Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2024 beschlossene Zehnte Nachtrag zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord wird gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 SGB IV genehmigt.

Kiel, den 30. August 2024

gez. Volker Behlau

Veröffentlichung am 09. August 2024


 
 
 
 

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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