(09.09.2024)
Bekanntmachung des 10. Nachtrages zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2024 in Kiel einstimmig folgende Änderung der Satzung beschlossen:
Die Aufnahme von Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten in die Satzung ist nur deklaratorisch. Die Vertreterversammlung beschließt, den Inhalt des § 32 der Satzung ersatzlos zu streichen.
Die Änderung der Satzung tritt gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung
gez. Gerhard Lienau
Genehmigungsvermerk
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration
und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Aktenzeichen VIII 20 - 424.03.10.07
Der vorstehende, von der Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2024 beschlossene Zehnte Nachtrag zur Satzung der Hanseatischen
Feuerwehr-Unfallkasse Nord wird gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 SGB IV
genehmigt.
Kiel, den 30. August 2024
gez. Volker Behlau
Veröffentlichung am 09. August 2024
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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