Rehabilitation - BGSW / KSR / EAP

 
 
Rehabilitation - Ergänzende Leistungen

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Nach der Akutversorgung der Unfallverletzten greift diese Versorgungsform der stationären Heilbehandlung. Sie wird in der Regel bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei Schädel-Hirnverletzungen oder peripheren Nervenverletzungen angewandt.

Die Feuerwehr-Unfallkasse stellt bei der BGSW besondere Anforderungen an die verantwortlichen Ärzte, Therapeuten und die apparative Ausstattung der Kliniken. Immer öfter findet eine Verzahnung zwischen der BGSW und einer Arbeitserprobung oder arbeitsplatzbezogener Therapie statt. Ziel ist es dabei, den Versicherten bzw. die Versicherte wieder in den vor dem Unfall ausgeübten Beruf arbeitsfähig zu machen. Mit ihrem Abschlussbericht informiert die Klinik die Feuerwehr-Unfallkasse und trifft Aussagen und Prognosen zur erforderlichen beruflichen Rehabilitation des bzw. der Versicherten.

Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR)


Für Verletzungen mit einem erhöhten diagnostischen Aufwand und therapeutischen Behandlungsbedarf ist diese Sonderform der stationären Heilbehandlung vorgesehen. Beispielsweise bei

  • mehrfachen psychologischen Konsultationen,
  • wiederholten mehrfachen Konsiliaruntersuchungen verschiedener Disziplinen,
  • deutlich erhöhtem pflegerischen Aufwand,
  • Überprüfung von Operations- und Revisionsindikationen,
  • über das Maß der BGSW hinausgehenden physio- und ergotherapeutischen Maßnahmen sowie 
  • Erstversorgung mit individuell angefertigten Hilfsmitteln (z.B. Prothesen).


Die KSR darf nur in enger Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse eingeleitet werden. Sie bleibt grundsätzlich den BG-Kliniken und BG-Sonderstationen vorbehalten.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)


Für Versicherte mit schweren Funktions- und Leistungseinschränkungen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates, findet die Nach- und Weiterbehandlung in den zugelassenen Einrichtungen für die EAP statt. Die Feuerwehr-Unfallkasse stellt bestimmte Anforderungen an die räumliche und apparative Ausstattung und die fachliche Qualifikation der Leistungserbringer (Therapeuten u.ä.). Dabei muss ein Arzt der Einrichtung beratend zur Seite stehen.

Mit der EAP findet eine intensive und integrative Therapie statt, bei der Krankengymnastik, physikalische Therapie und medizinische Trainingstherapie miteinander kombiniert werden. Dabei kann es auch schon in diesem Stadium der Heilbehandlung zu einer Verknüpfung mit einer arbeitsplatzbezogenen Therapie kommen.

Durch die genaue Definition eigener Heilverfahren ist es in der gesetzlichen Unfallversicherung gelungen, die Heilverfahren aktiv zu steuern und damit die Qualität im Sinne der Unfallverletzten wie auch der Kostenträger zu erhöhen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059