Schleswig-Holstein: Hinterbliebenenversorgung für unverheiratete Paare geregelt

04.11.2020

Eine gute Nachricht für die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein: Im Oktober 2020 ist eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes in Kraft getreten, wonach auch unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen jetzt sozial abgesichert sind.

Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nordzoom
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Im Oktober ist eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes zum Thema „Hinterbliebenenversorgung“ in Kraft getreten. Auch unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen, die sich freiwillig jeden Tag aufs Neue dafür einsetzen, um Menschen in Not zu helfen, sind jetzt sozial abgesichert.

Gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) hat sich das Innenministerium für eine solche Regelung stark gemacht. Jetzt kann im ehrenamtlichen Bereich im Ernstfall, der hoffentlich nie eintritt, unbürokratisch und schnell geholfen werden.

„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Eheleute handelt oder ob die Partnerinnen und Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt haben“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Nur so könne der ehrenamtliche Dienst in den freiwilligen Feuerwehren attraktiv bleiben. Für die Geschäftsführerin der HFUK Nord, Gabriela Kirstein, war auch die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium für die jetzt gefundene Lösung entscheidend:

„Als Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren freuen wir uns sehr über die Ergänzung im Brandschutzgesetz. Damit ist das Netz der sozialen Absicherung für unsere Versicherten und ihre Angehörigen noch enger geworden. Bisher hatten wir in Schleswig-Holstein glücklicherweise noch keinen Fall, bei dem tödlich verletzte Feuerwehrangehörige eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner ohne Trauschein hinterlassen haben. Falls so ein tragischer Fall in Zukunft eintreten sollte, stellt das Land die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die HFUK Nord übernimmt alles Weitere, gemäß unserem Motto `Alle Leistungen aus einer Hand´“.

Schleswig-Holsteins Landesbrandmeister Frank Homrich begrüßt die Regelung ausdrücklich und hofft, dass das Modell aus Schleswig-Holstein bundesweit Nachahmerinnen und Nachahmer finden wird: „Mit dieser Regelung ist eine der letzten Lücken in der sozialen Absicherung der rund 50.000 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geschlossen. Wer es sich zur Aufgabe gemacht hat, für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger zu jeder Tages- und Nachtzeit einzustehen, für den darf es kein unkalkulierbares Risiko in der Absicherung für sich und seine Familie geben. Schleswig-Holstein ist mit dieser Regelung weit vorne und wird hoffentlich Beispiel für andere Bundesländer sein.“

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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