Leistungen - Rehabilitation

 
 
Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall (Foto: DGUV)zoom
Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall
(Foto: DGUV)

Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat den gesetzlichen Auftrag, die Rehabilitation (Wiederherstellung) der verletzten Feuerwehrangehörigen "mit allen geeigneten Mitteln" zu betreiben. Dabei steht der Gedanke im Vordergrund, dass eine schnelle und sachgerechte Heilbehandlung, die sich nicht an den Kosten, sondern an den medizinischen Möglichkeiten orientiert, für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zuerst fallen zwar hohe Kosten für schnellen Rettungstransport, gute Ärzte und Fachärzte oder notfalls auch Spezialkrankenhäuser an; diese Investitionen zahlen sich für die Feuerwehrangehörigen und die FUK Nord langfristig jedoch aus. 

Wir nehmen Sie "an die Hand" 


Die geschulten Mitarbeiter der HFUK Nord nehmen die Feuerwehrangehörigen "an die Hand", wenn es sich um Verletzungen handelt, die einer Steuerung des Heilverfahrens bedürfen. Modern heißt es "Reha-Care-Management". Bei schwersten und schweren Verletzungen werden von erfahrenen Unfallsachbearbeitern die ärztliche Diagnose, die Qualifikation des behandelnden Arztes, Art und Ausstattung des Krankenhauses, der Unfallhergang und die Begleitumstände sowie Dauer der Ar-beitsunfähigkeit und Beruf des Unfallverletzten geprüft. Sowie hier Abweichungen vom BG-Standard auftreten, wird seitens der HFUK Nord in das Heilverfahren eingegriffen. Hierbei hilft auch ein beratender Arzt, der den Unfallsachbearbeitern zur Seite steht. Wichtig ist, dass der oder die Unfallverletzte möglichst schnell und mit den geringst möglichen Verletzungsfolgen seine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Dies gilt selbstverständlich auch für Haushaltsführende oder Schüler und Studenten. 

Leistungen an Verletzte
(Rehabilationsleistungen) 

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Medizinische Maßnahmen (Heilbehandlung)
§ 27 SGB VII 

  •  Stationäre bzw. ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Kuren, Reisekosten 
  •  Ausstattung mt Körperersatzstücken, z.B. Zähnen, Prothesen 
  •  Arznei- und Verbandmittle 
  •  Heilmittel 
  •  Belastungserprobung und Arbeitstherapie 
  •  Pflege
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Berufliche Wiedereingliederung (Berufshilfe)
§ 35 SGB VII 

  •  Umschulungs-, Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen 
  •  Arbeitserprobung, Berufsfindung 
  •  Eingliederungsbeihilfe 
  •  Sonstige Hilfen
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Soziale (gesellschaftliche) Wiedereingliederung
§ 39 SGB VII 

  •  Ärztlich verordneter Behindertensport 
  •  Wohnungshilfe 
  •  Spezielle Krankenfahrzeuge und sonstige besondere Hilfen 
  •  Kraftfahrzeughilfe 
  •  Sonstige Hilfen

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059