Selbstverwaltungsorgane

 
 

In den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen Vorstand und Vertreterversammlung werden alle wichtigen Entscheidungen der Feuerwehr-Unfallkasse getroffen. 

Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Bundesländer Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammen. Die paritätische Vertretung von Kostenträgern (Kommunen) und Versicherten (Feuerwehrangehörige) ist ebenfalls berücksichtigt. 

Die Wahl der Mitglieder dieser Gremien und ihrer Stellvertreter erfolgt alle sechs Jahre im Rahmen der allgemeinen Sozialwahlen. Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, erfolgt eine Nachbesetzung auf Vorschlag der Listenträger.

Listenträger für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die Kommunalen Arbeitgeberverbände und die Landesfeuerwehrverbände. Für die Freie und Hansestadt Hamburg haben der Präses der Innenbehörde sowie die Freiwilligen Feuerwehren das Vorschlagsrecht.

Die hauptamtliche Geschäftsführerin gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. 

 
 
Selbstverwaltung

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059