Mo, 25.01.2021 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Mo, 08.02.2021 Jugendfeuerwehrzentrum S-H
Mo, 22.02.2021 Jugendfeuerwehrzentrum S-H
Bei einem Unfall im Dienstbetrieb der Feuerwehr ist der Träger der Feuerwehr (Gemeinde / Stadt) verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine
Unfallanzeige zu erstatten. Zusammen mit der Anlage ist die
Unfallanzeige vollständig ausgefüllt von der Gemeindeverwaltung an die
Feuerwehr-Unfallkasse zu übersenden.
Die Unfallanzeigen sind durch die Gemeindeverwaltung mit Stempel sowie durch die Wehrführung zu unterzeichnen. Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr ist zeitnah zu informieren.
Bei tödlichen Unfällen oder bei Massenunfällen hat eine sofortige Benachrichtigung der Feuerwehr-Unfallkasse zu erfolgen. Dies kann telefonisch, per Telefax oder mit E-Mail erfolgen:
für die Geschäftsgebiete Schleswig-Holstein und Hamburg:
Telefon: 0431-990748 0
Telefax: 0431-990748 50
für das Geschäftsgebiet Mecklenburg-Vorpommern:
Telefon: 0385-3031 700
Telefax: 0385-3031 706
(weitere Rufnummern siehe „Geschäftsstellen“)
Im Interesse der Feuerwehrangehörigen ist jeder Unfall, der eine Konsultation ärztlichen Personals zur Folge hat, anzuzeigen.
Sie können die Unfallanzeige mit Ihrem PC ausfüllen und ausdrucken. Die Unfallanzeige ist im Original an die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern) zu übersenden. Die erste Kopie ist für den Verbleib in der Feuerwehr (Wehrführung), die zweite Kopie ist für den Träger der Feuerwehr (Gemeinde/Stadt) bestimmt.
ACHTUNG, WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie sich die Hinweise sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige aufmerksam durch und vergessen Sie die notwendigen Unterschriften nicht! Nicht unterschriebene Unfallanzeigen können nicht anerkannt werden!
Sollten es Ihnen innerhalb von drei Tagen nicht möglich sein, alle notwendigen Angaben und Unterschriften zusammenzutragen, senden Sie uns bitte eine vorläufige Unfallanzeige per Fax.
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Anders als im Kopfbereich der Unfallanzeige geschrieben, besteht, je nach Version des verwendeten Acobat Reader, die Möglichkeit, die Unfallanzeige inklusive der getätigten Eingaben zu speichern.
Unfallanzeige und Anlage zur Unfallanzeige
Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige finden Sie hier ...
Durch eine Änderung in unserer Datenverarbeitung und der damit verbundenen Umstellung unserer internen Abläufe bitte wir Sie, sämtliche Unfallanzeigen ab sofort an unsere Geschäftsstelle in Schwerin an die folgende Adresse zu senden:
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Landesgeschäftsstelle
Mecklenburg-Vorpommern
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Telefax (0385) 3031 - 706
Ihre Post wird zentral von Schwerin aus an die betreffende Geschäftsstelle weitergeleitet.
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