Fragen & Antworten

Buchstabe "L" (von "Lehr-..." bis "Lösung")

Lehr- und Informationsfahrten

Besteht bei o.g. Unternehmungen Versicherungsschutz? 

Lehr- und Informationsfahrten, die den Belangen der Feuerwehr dienen und offiziellen Charakter haben, sind versichert. siehe aber auch Dienstreisen,
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und
Versicherte

Lehrgang

Lehrtätigkeit

Sind die Lehrkräfte der Feuerwehr bei ihrer Tätigkeit versichert? 

Ja, genauso wie die Feuerwehrangehörigen an Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehr stehen auch die Lehrkräfe unter Unfallversicherungsschutz. Auch solche, die nicht Feuerwehrangehörige sind, jedoch eine Ausbildungsmaßnahme mit offiziellen Charakter durchführen, z. B. im Feuerwehrhaus, stehen unter Versicherungsschutz. Jedoch besteht kein Unfallversicherungsschutz beispielsweise bei Unternehmen durch deren Bedienstete (z. B. bei den Stadtwerken).

Löschhelfer

Lösung vom Unfallversicherungsschutz

Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nordzoom
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059