Für welche Körperschäden kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf?
Der
eingetretene Körperschaden muss Folge des erlittenen Unfalles sein.
Erkrankungen oder Verletzungen von Feuerwehrangehörigen, die schon vor
dem Unfall bestanden und nur gelegentlich beim Dienst in Erscheinung
treten, werden nicht als Unfallfolgen entschädigt.
Wird anlässlich eines Unfalles z. B. zerrissene Privatkleidung oder eine zerstörte Armbanduhr von Feuerwehrangehörigen vom Unfallversicherungsträger ersetzt?
Für Sachschäden tritt die gesetzliche UV nur in Ausnahmefällen ein.
Die
Feuerwehrangehörigen müssen sich in solchen Fällen an die Gemeinde oder
Stadt wenden, die den Angehörigen der Feuerwehr über die gesetzliche
Unfallversicherung hinaus gegen Dienstunfälle zu versichern hat (z. B.
beim Kommunalen Schadenausgleich KSA).
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn z. B. die Zahnprothese von Feuerwehrangehörigen beim Einsatz zerstört wird?
Dem Körperschaden steht die Beschädigung eines Körperersatzstückes gleich. Die Kosten für eine neue Zahnprothese können demnach vom Unfallversicherungsträger übernommen werden.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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