Viele Feuerwehrfrauen möchten auch während einer Schwangerschaft am Feuerwehrdienst teilnehmen. Zum Schutze der Mutter und des ungeborenen Lebens gelten während der Schwangerschaft jedoch bestimmte Gesetze und Verordnungen. Das neue Mutterschutzgesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Das Wetter kann das ganze Jahr über für Überraschungen sorgen – besonders häufig jedoch in der „dunklen Jahreszeit“ im Herbst und im Winter. Gut und sicher ist es, sich rechtzeitig auf die Witterung einzustellen – damit der Weg zum Feuerwehreinsatz und -dienst auch ein sicherer Weg wird.
Seit dem Jahr 2015 betreibt die Feuerwehrakademie Hamburg einen Einsatzfahrten-Simulator. Die HFUK Nord bezuschusst das Training für Feuerwehrangehörige aus ihrem Geschäftsgebiet. Bei einigen Trainings, die im Jahr 2018 stattfinden, sind noch Restplätze frei.
Die Feuerwehr-Unfallkassen zogen nach dem Ende des 7. FUK-Forum „Sicherheit“ ein positives Fazit: Die rundum gelungene Veranstaltung war wieder ein wichtiger Meilenstein der Präventionsarbeit.
Auch im Jahr 2017 wird durch die Feuerwehr-Unfallkassen ein neues Medienpaket herausgegeben. Es trägt den Titel „Sicher im Feuerwehrdienst“ und soll bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst unterstützen. Außerdem steht aktuell das 2016 erschienene Medienpaket "Sicherer Übungs- und Schulungsdienst" zum Herunterladen im Downloadbereich der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zur Verfügung.
„kommmitmensch“ – dazu laden Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen und Berufsgenossenschaften mit ihrer neuen Kampagne ein. Wer der Einladung folgt, lernt die Stellschrauben für ein sicheres und gesundes Arbeiten und Leben kennen.
Die HFUK Nord hat gemeinsam mit der FUK Mitte und der FUK Brandenburg den neuen "Sicherheitsbrief" herausgebracht. Es ist die 42. Ausgabe der Informationsschrift für Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst. Der Sicherheitsbrief wird in diesen Tagen im Geschäftsgebiet der HFUK Nord versendet. Titelthema dieser Ausgabe ist die passgerechte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Feuerwehrdienst unter dem Motto "Was schützen soll, muss passen!". Das neue Heft enthält außerdem viele weitere Themen rund um die Unfallverhütung in den Feuerwehren.
Entsprechend der UVV "Fahrzeuge" ist es für die Träger der Feuerwehren Pflicht, die Feuerwehrfahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Die HFUK Nord hat nunmehr die überarbeitete Version 2.0 veröffentlicht, womit ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des praktischen Hilfsmittels geschaffen ist.
Zum Ende des Jahres 2016 ist die neue DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ veröffentlicht worden. Sie löst die alte DGUV Information „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“ ab und ist eine Weiterentwicklung der vfdb-Richtlinie 0805/BGI/GUV-I 8675 vom Juli 2008.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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