Die Vertreterversammlung der HFUK Nord hat in ihrer Sitzung am 20. November 2025 einstimmig den 5. Nachtrag zu den Mehrleistungsbestimmungen als Anhang zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord beschlossen. Per öffentlicher Bekanntmachung sind die Änderungen der Mehrleistungsbestimmungen zum 15.09.2026 in Kraft getreten. Hier gelangt man zur Bekanntmachung …
Nach einer technischen Umstellung mussten wir leider feststellen, dass es in der HFUK Nord-App in den vergangenen Wochen zeitweise zu Störungen bei der Belegeinreichung gekommen ist. Auf Grund dieses Umstandes kann es sein, dass die elektronische Übermittlung von Belegen nicht in allen Fällen funktioniert hat. Sollten Sie nach der Einreichung eines Beleges keine zeitnahe Reaktion / Antwort von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an info@hfuk-nord.de.
Die Berufskrankheitenverordnung besteht nunmehr seit 100 Jahren. In einer aktuellen Pressemitteilung weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf dieses Jubiläum hin und erklären in diesem Zusammenhang, wie beim Verdacht einer Berufskrankheit gehandelt werden muss.
Neben der regulären Einsatzabteilung zur Bewältigung der Aufgaben nach Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen schaffen einige Feuerwehren zusätzliche Einheiten, sogenannte First-Responder-Einheiten, die spezielle Aufgaben übernehmen. Üblich sind hierbei Aufgaben im Rettungsdienstbereich, der Höhenrettung oder beim Tauchen. Als problematisch stellt sich jedoch die Versicherungslage für die First-Responder dar. Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für diese Gruppe in den Feuerwehren aus?
Ein Unfall im Feuerwehrdienst ist leider schnell geschehen: Bei einem Unfall handelt es sich gemäß Definition um ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Doch was ist, wenn ein Gesundheitsschaden über einen längeren Zeitraum entsteht? In wie weit dann eine sogenannte Berufskrankheit (BK) in Betracht kommen kann, erklären wir in diesem Beitrag.
Unfallversichert im Ehrenamt freiwillige Feuerwehr ist man bei Übung und Einsatz - logisch. Doch es gibt weitaus mehr Bereiche, in denen der Versicherungsschutz greift: Ein Beispiel sind die sogenannten dienstlichen Veranstaltungen. Bald ist es auch wieder soweit. Die Zeit der Weihnachtsfeiern beginnt. So eine offizielle Weihnachtsfeier gehört zum Beispiel zu solchen dienstlichen Veranstaltungen der Feuerwehr. Wie der Versicherungsschutz dabei geregelt ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Die Abteilung Reha / Leistungen der HFUK Nord hat 2023 eine neue Leitung bekommen: Jan-Florian Kröger hat den Staffelstab der Abteilungsleitung von der langjährigen Mitarbeiterin der HFUK Nord, Ilona Matthiesen übernommen.
Wenn die großen Ferien im Sommer anstehen, planen die Wehren ihre Lager und Fahrten. Der Feuerwehrnachwuchs fiebert tollen Erlebnissen entgegen. Oft sind die Grenzen zu unseren Nachbarländern nicht weit entfernt und so bietet es sich an, Fahrten ins Ausland zu unternehmen. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die Fahrt ins Ausland gehen soll, und was gilt es für die Feuerwehren zu beachten?
Die wichtigste Aufgabe in der gesetzlichen Unfallversicherung ist und bleibt die Prävention, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Aber nicht immer gelingt es, einen Unfall oder eine Berufskrankheit zu vermeiden. In diesem Artikel schildern wir Beispiele, wie ein verunfallter Feuerwehrangehöriger dank einer gelungenen Rehabilitation seinen Weg zurück ins Leben gefunden hat.
Kinder von Feuerwehrangehörigen im Geschäftsgebiet der HFUK Nord stehen ab sofort mit unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn sie während eines Einsatzes oder Ausbildungsdienstes im Feuerwehrhaus betreut werden.
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