Zwei neue "StiSi" - "Stichpunkte Sicherheit" erschienen.
Fünf Jahre nach der Fusion zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind zum ersten Januar 2011 Mehrleistungsbestimmungen in Kraft getreten, die einheitlich für das gesamte Geschäftsgebiet der HFUK Nord gelten.
Neuauflage: „Wenn’s dich erwischt – Informationsbroschüre für die Jugendfeuerwehr“
Grundsätzlich endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Zeitlich befristet kann sich der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten (Feuerwehrangehörige) auf Einsatzorte im Ausland erstrecken.
Die Unfallanzeige ist nicht bloß ein Stück Papier, sondern ein Dokument, welches sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, wenn ein Unfall im Dienstbetrieb der Feuerwehr eingetreten ist. Die Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls trifft nach dem Sozialgesetzbuch immer den Unternehmer, also die Gemeinde als Träger der Feuerwehr.
Die Selbstverwaltung der HFUK Nord, also Vorstand und Vertreterversammlung, verwalten nicht nur die Kasse. Sie hören das „Gras wachsen“ und reagieren auf aktuelle Entwicklungen in den Feuerwehren.
Fällt ein Feuerwehrangehöriger wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls infolge des Feuerwehrdienstes in seinem Betrieb aus, haben er oder sie Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen (Freiwillige Feuerwehr) unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059