Mehrleistungen erhöht und ausgeweitet: Richtungsweisende Beschlüsse der Selbstverwaltung

24.11.2009

Die Selbstverwaltung der HFUK Nord, also Vorstand und Vertreterversammlung, verwalten nicht nur die Kasse. Sie hören das „Gras wachsen“ und reagieren auf aktuelle Entwicklungen in den Feuerwehren.

Mehrleistungen erhöht und ausgeweitet: Richtungsweisende Beschlüsse der Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der HFUK Nord, also Vorstand und Vertreterversammlung, verwalten nicht nur die Kasse. Sie hören das „Gras wachsen“ und reagieren auf aktuelle Entwicklungen in den Feuerwehren. So wurde im November 2009 beschlossen, die einmaligen Kapitalzahlungen für Hinterbliebene zu erhöhen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde sollen ab 01.01.10 40.000 €  bei tödlichen Unfällen im Einsatz gezahlt werden. Für die übrigen Unfälle verbleibt es bei 30.000 €.  Jungen Witwen / Witwern, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein Kind erziehen, wird künftig ein zusätzliches erhöhtes Sterbegeld in Höhe von 15.000 € bzw. 20.000 € gezahlt. Damit soll die gesetzliche Bestimmung des § 65 SGB VII „abgefedert“ werden, wonach die Rente nur für längstens 24 Kalendermonate gezahlt wird. Die neu eingeführte Leistung soll die junge Witwe/ den Witwer in die Lage versetzen, ein Studium oder die Berufsausbildung ordnungsgemäß beenden zu können. Auch soll die einmalige Kapitalzahlung verhindern, dass Verluste aus einem Notverkauf von Wohneigentum entstehen. Erweitert wurde auch der anspruchsberechtigte Personenkreis  (Angehörige) bei der Gewährung von einmaligen Kapitalzahlungen im Todesfall. Bisher war die Mehrleistung auf die Ehegatten, die Kinder und die Lebenspartner nach § 56 SGB I sowie die Verwandten in gerade aufsteigender Linie beschränkt. Nunmehr wird der Personenkreis analog der „Bedarfsgemeinschaft“  nach dem SGB II erweitert. Damit wird erreicht, dass künftig zwar keine laufende Rente aber immerhin eine Summe von  30.000 € bzw. 40.000 € an Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft gewohnt haben, zur Auszahlung gelangt. Mit dem Beschluss wird den neuen Formen der Lebenspartnerschaft gerade junger Leute entsprochen.


Bild: Jung und begeistert im Feuerwehrdienst. Aber auch verheiratet? Künftig sollen langjährige Lebenspartner im Todesfall zwar keine laufende Rente aber mindestens 30.000 € als Einmalzahlung erhalten. 

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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