Gemeinsame Mehrleistungen ab 1. Januar 2011 in Kraft getreten

17.01.2011

Fünf Jahre nach der Fusion zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind zum ersten Januar 2011 Mehrleistungsbestimmungen in Kraft getreten, die einheitlich für das gesamte Geschäftsgebiet der HFUK Nord gelten.

Mehrleistungen

Fünf Jahre nach der Fusion zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sind zum ersten Januar 2011 Mehrleistungsbestimmungen in Kraft getreten, die einheitlich für das gesamte Geschäftsgebiet der HFUK Nord gelten. Gleichzeitig wurde die interne Unterscheidung zwischen den Geschäftsgebieten „Nord“ und „Hamburg“ aufgegeben. Künftig gibt es auch nur noch eine „Kasse“ bei der HFUK Nord, in die alles reinfließt und aus der alles bezahlt wird.

Um das ganze Mehrleistungspaket zu vereinheitlichen, hatte der Vorstand der Kasse einen Mehrleistungsausschuss berufen, in dem Feuerwehrführer und Vertreter der Kostenträger aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vertreten waren. Denn trotz vieler Übereinstimmungen klafften die ML-Bestimmungen an einigen Stellen doch auseinander. Obwohl in den Vorjahren schon Anpassungen bei den einmaligen Mehrleistungen für Versicherte und Hinterbliebene erfolgt waren, gab es für den Ausschuss noch genug zu tun.

Gleiche Gefahren + Risiko = Gleiche Leistungen

Weil alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die bei der HFUK Nord versichert sind, auch den gleichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen und das gleiche Risiko tragen, sollen sie auch die gleichen Leistungen erhalten. Dabei dürfe es in einer Solidargemeinschaft keine Rolle spielen, ob sie aus einem Flächenland oder Stadtstaat, aus Ost oder West kommen. Hierfür sprachen sich die Ausschussmitglieder einstimmig zu Beginn ihrer Beratungen aus. 

In den Sitzungen galt es, die von der Verwaltung vorgelegten Berechnungsmodelle zu prüfen und abzuwägen. Dabei achtete der Ausschuss darauf, dass bei den Leistungen ein hohes Niveau beibehalten und die Belastung für die Kostenträger dennoch zumutbar blieb. Natürlich wurde bei allem Geben und Nehmen ein besonderes Augenmerk auf die tatsächlich wichtigen Leistungen für die Versicherten gelegt.


Einstimmige Ergebnisse

Nach intensiven Beratungen und konstruktiven Diskussionen im Hause der Hamburger Feuerkasse gab es, wie bei der HFUK Nord üblich, Konsens und eine einstimmige Beschlussfassung. Schon nach fünf Jahren eben gute hanseatische Art. Die Ergebnisse des ML-Ausschusses wurden im Vorstand beraten und der Vertreterversammlung am 10. November 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie eigentlich nicht anders zu erwarten, erfolgte auch hier eine einstimmige Beschlussfassung. Nach so viel Länder übergreifender Solidarität konnte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein gar nicht anders und erteilte die Genehmigung der ML-Bestimmungen noch vor Weihnachten am 17. Dezember 2010.


Ein kleiner Wermutstropfen

Nur eine Personengruppe konnte bei den Mehrleistungen vorerst noch nicht berücksichtigt werden - Hinterbliebene einer Partnerschaft ohne Trauschein. Um auch diesen modernen Lebensgemein-schaften Rechnung zu tragen, muss für § 4 Abs. 6 der Mehrleistungsbestimmungen eine passende Formulierung gefunden werden. Um eine rechtlich belastbare Regelung zu finden, erfolgt in Kürze eine Abstimmung mit der Aufsicht.  

Die neuen ML-Bestimmungen finden Sie unter Leistungen > Geldleistungen > Mehrleistungen

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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