21.01.2010
Grundsätzlich endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Zeitlich befristet kann sich der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten (Feuerwehrangehörige) auf Einsatzorte im Ausland erstrecken.
Grundsätzlich endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Zeitlich befristet kann sich der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten (Feuerwehrangehörige) auf Einsatzorte im Ausland erstrecken.
Im Grenzgebiet des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ist es seit jeher gute Tradition, dass sich die Feuerwehren beiderseits der Grenze im Gefahrenfall „aushelfen“. Nachdem aktuell eine offizielle Kooperationsvereinbarung zwischen zwei Gemeinden geschlossen werden sollte, stellte das Kontor der Region Sønderjylland – Schleswig die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz der Feuerwehren bei der zivilen Gefahrenabwehr im Nachbarland. Die HFUK Nord beantwortete die Anfrage wie folgt:
Foto: pixelio.de/Helga Ewert
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059