Fällt ein Feuerwehrangehöriger wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls infolge des Feuerwehrdienstes in seinem Betrieb aus, haben er oder sie Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen (Freiwillige Feuerwehr) unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
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Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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