26.10.2026
In den meisten Feuerwehren kurz „SiBe“ genannt, sind Sicherheitsbeauftragte eine feste Institution und haben wichtige Funktionen inne, die dem Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Sie stehen gerade in dieser dunkleren Jahreszeit mit den jährlichen Sicherheitsunterweisungen besonders im Fokus der Kameradinnen und Kameraden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigen Aufgaben der "SiBes" sowie auch einen Ausblick auf geplante politische Änderungen im Zusammenhang mit den Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit in den Wehren.
In den meisten Feuerwehren kurz „SiBe“ genannt, sind Sicherheitsbeauftragte eine feste Institution und haben wichtige Funktionen inne, die dem Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Sie stehen gerade in dieser dunkleren Jahreszeit mit den jährlichen Sicherheitsunterweisungen besonders im Fokus der Kameradinnen und Kameraden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigen Aufgaben der "SiBes" sowie auch einen Ausblick auf geplante politische Änderungen im Zusammenhang mit den Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit in den Wehren.
Unverzichtbar: Sicherheitsbeauftragte in den Feuerwehren
Die Unterstützung der Wehrführung durch
Sicherheitsbeauftragte ist eine gute Sache – da ist eine Person, die besonderes
Augenmerk auf die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen legt. Denn Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister sind vielerorts, die Wehrführung einer freiwilligen Feuerwehr ist in der Regel immer ehrenamtlich tätig. Sie haben eine Vielzahl von Aufgaben, die Verantwortung ist groß. "SiBes" haben dabei eine beratende Funktion für die
Wehrführung, die schließlich ein großes
Interesse daran hat, dass alle ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gesund
und unverletzt aus dem Dienst wieder
nach Hause kommen.
An dieser Stelle werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:
Bei den Schulungen zum Unfall und Gesundheitsschutz durch die Sicherheitsbeauftragten kann es ein weiterer Vorteil sein, wenn die Vorschriften von Personen vermittelt werden, die keine Vorgesetzten sind, sondern mit den übrigen Feuerwehrangehörigen auf Augenhöhe kommunizieren.
Bürokratieabbau – zu Lasten der
Sicherheit und Gesundheit in den Feuerwehren?
Bürokratieabbau,
Entbürokratisierung – diese Begriffe sind derzeit in aller Munde. Dabei
betrachtete der Gesetzgeber auch den Arbeitsschutz – und hat durch eine
Änderung der Vorschriften im Siebten Buch Sozialgesetzbuch dafür gesorgt, dass
die Pflichten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert werden. Das
Sicherheitsniveau soll trotzdem erhalten bleiben. Wie soll das funktionieren?
Für die Feuerwehren eine berechtigte Frage. So mag diese Rechnung zwar für
bestimmte Branchen und Betriebe aufgehen und eine Entlastung bedeuten – für
Tätigkeiten wie den gefahrvollen Feuerwehrdienst dürfte die Reduzierung von
Sicherheitsbeauftragten kaum eine positive Wirkung entfalten, eine Entlastung
ist schon gar nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Dort, wo ehrenamtlich tätige
Führungskräfte in den Wehrleitungen und Wehrführungen ihren
verantwortungsvollen Dienst verrichten, ist das „extra Paar Augen für die
Sicherheit“ in Person der Sicherheitsbeauftragten ein absoluter Gewinn und
schafft Entlastung.
Ein Plädoyer für die
Sicherheitsbeauftragten in den Feuerwehren - Qualifizierung ohne Extrakosten
Sicherheitsbeauftragte
sind ein wichtiger Faktor in allen freiwilligen Feuerwehren. Sie schaffen einen
Mehrwert und sorgen für Entlastung der ohnehin schon stark geforderten
ehrenamtlichen Wehrführungen. Die HFUK Nord steht voll hinter dem System
der Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte werden durch die HFUK Nord für ihre Aufgaben
qualifiziert. So werden sie in einem Grundlehrgang auf ihre Aufgabe
vorbereitet. Zur Auffrischung der Kenntnisse gibt es später einen
Fortbildungslehrgang. Weitere Schulungen erfolgen durch die
Kreissicherheitsbeauftragten bzw. Kreisbrandmeister Sicherheit.
Die Kosten für die Schulungen (Seminarstätte, Referenten, ggf. Unterbringung und Verpflegung) werden durch die HFUK Nord getragen und den Gemeinden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Werden Sicherheitsbeauftragte durch die Gemeinde für eine Feuerwehr bestellt, so erfolgt die Qualifizierung in jedem Fall. Größenbetrachtung oder -beschränkung der Feuerwehr werden durch die HFUK Nord nicht vorgenommen. Sicherheitsbeauftragte bzw. die, die es werden wollen, sind willkommen – im Sinne der guten Sache der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheitsbeauftrage findet man hier:
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059