Plasmaschneidgeräte in der Feuerwehr: FBaktuell mit Informationen zu Schutzmaßnahmen aktualisiert

03.08.2026

Die Tätigkeit des Plasmaschneidens wird bei Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen im Ausbildungs- und Übungsdienst sowie im Einsatz durchgeführt. Beim Plasmaschneiden entstehen hohe Temperaturen, Funken und umherspritzendes glühendes Material, stark gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube sowie starke UV- und IR-Strahlung. Der aktualisierte FB AKTUELL Nr. 013 "Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Plasmaschneidgeräten in der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen" listet viele hilfreiche Hinweise bei der Verwendung für die Feuerwehreinsatzkräfte auf.

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Die Tätigkeit des Plasmaschneidens wird bei Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen im Ausbildungs- und Übungsdienst sowie im Einsatz durchgeführt. Die DIN 14555-3:2025-11 „Rüstwagen“ sieht das Mitführen eines Plasmaschneidgerätes vor. Beim Plasmaschneiden entstehen hohe Temperaturen, Funken und umherspritzendes glühendes Material, stark gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube sowie starke UV- und IR-Strahlung. Die eingesetzten Einsatzkräfte unterliegen hierbei der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Die aus der GefstoffV und anderen damit verknüpften Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln resultierenden Verpflichtungen für Unternehmer und Unternehmerinnen müssen daher berücksichtigt werden.

Da die im Arbeitsschutz üblicherweise geltende Rangfolge der Schutzmaßnahmen: 

  1. Substitution (z. B. Einsatz von schadstoffarmer Werkstoffe oder Verfahren), 
  2. Technische Maßnahmen (z. B. durch mechanische Erfassung und Absaugung der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle), 
  3. Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Unterweisung, Anzahl der Einsatzkräfte, die Rauchen und Gasen ausgesetzt sind, sowie die Expositionsdauer so weit wie möglich minimieren), 
  4. Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Verwenden von PSA) 

kann im Einsatz, anders als bei planbaren Tätigkeiten (z.B. bei der Instandhaltung), in der Regel nicht eingehalten werden. Regelmäßige Unterweisung sowie organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind daher von besonderer Bedeutung.

Der aktualisierte FB AKTUELL Nr. 013 "Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Plasmaschneidgeräten in der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen" legt daher den Schwerpunkt auf organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und listet viele hilfreiche Hinweise für die Feuerwehreinsatzkräfte auf.

Hintergrund FB AKTUELL
Mit einem Fachbereich AKTUELL („FB Aktuell“) informiert ein Sachgebiet eines Fachbereiches der DGUV über Neuigkeiten, z.B. zum Stand der (Sicherheits-) Technik, der Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Es spiegelt die abgestimmte Meinung des jeweiligen Sachgebietes wider. Sie werden bei Bedarf erstellt, angepasst und auf den Internetseiten der DGUV in der aktuellen Version veröffentlicht.

Die Infoschreiben der Reihe "Fachbereich Aktuell" stehen zum Herunterladen auf der Internetseite der HFUK Nord ( www.hfuk-nord.de ) unter dem Webcode fbak zur Verfügung und werden regelmäßig mit den Veröffentlichungen des Sachgebietes Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV aktualisiert.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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