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Rehabilitation / Leistungen: Neueste Meldungen

  • Schleswig-Holstein: Hinterbliebenenversorgung für unverheiratete Paare geregelt
    04.11.2020

    Eine gute Nachricht für die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein: Im Oktober 2020 ist eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes in Kraft getreten, wonach auch unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen jetzt sozial abgesichert sind.

  • Absicherung sozialer Dienstleister
    01.04.2020

    Soziale Dienstleister, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag von ihren Auftraggebern in der Sozialversicherung Unterstützung bekommen.

  • Versicherungsschutz im Feuerwehrdienst: Gut geschützt nach klaren Regeln
    09.03.2020

    Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind während der Ausübung ihres Dienstes gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf viele Bereiche und Personen in der Feuerwehr. Es gibt aber auch klare Regeln und Grenzen des Versicherungsschutzes. In diesem Artikel klären wir darüber auf.

  • Medizinische Versorgung nach einem Feuerwehr-Unfall: Leistungen auf höchstem Niveau
    03.04.2019

    Die zentralen Aufgaben der Feuerwehr-Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. In diesem Artikel stellen wir die spezielle medizinische Versorgung und Rehabilitation nach einem Unfall im Feuerwehrdienst vor.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059