KIEL, 13.06.2013, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
HFUK Nord veröffentlicht Entscheidungshilfe für die Praxis:
Die Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) hat die„Entscheidungshilfe zur gesundheitlichen Eignung und Funktion in der Feuerwehr“veröffentlicht. Mit ihr gibt es nun eine Hilfe für Ärzte und Führungskräfte, die die praktische Anwendung der Vorschriften erleichtern soll.
„Die körperliche Eignung ist durch einen Arzt festzustellen.“ So bzw. so ähnlich lautet die Formulierung in den Unfallverhütungs- und Feuerwehrdienstvorschriften. Was einfach klingt, erweist sich in der Praxis für die Feuerwehren oftmals schwer handhabbar.
Bei den Atemschutzgeräteträgern, die nach dem BG-Grundsatz 26 untersucht werden, ist es noch relativ eindeutig - bei der Eignungsfeststellung für die übrige Feuerwehr-Mannschaft blieb bisher viel Interpretationsspielraum: Wer soll denn nun was und nach welchen Kriterien untersuchen?
„Das vorliegende Ergebnis ist die logische Schlussfolgerung der Diskussion um die Folgen der demografischen Entwicklung, des tatsächlichen Gesundheitszustandes der Einsatzkräfte in den Feuerwehren und den in der UN-Behindertenrechtskonvention manifestierten Ansatz der Inklusion“, meint der Geschäftsführer der HFUK Nord Lutz Kettenbeil.
„Die Zeit ist nun reif“, sagte Kettenbeil und dankte allen Mitwirkenden für die Geduld bei der Verwirklichung des Projektes „Entscheidungshilfe“. Gemeinsam mit Experten aus Arbeitsmedizin und Feuerwehr haben die Mitarbeiter der HFUK Nord die Grundsätze ausgearbeitet.
Mit der „Entscheidungshilfe“ sollen Vorschriften und Praxis wieder zusammengeführt werden. In den Brandschutzgesetzen der Länder, Unfallverhütungsvorschriften und Feuerwehrdienst-Vorschriften (FwDV) ist festgelegt, dass die körperliche Eignung durch einen Arzt festzustellen ist, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass man sich vom Bild des "Einheitsfeuerwehrmanns", der alles weiß und alles kann, verabschiedet.
Die Abkehr vom „Alles oder Nichts“ hat den Vorteil, dass auch Feuerwehrangehörige mit einer gesundheitlichen Einschränkung in der Feuerwehr gehalten und Anwärter mit einem Handicap in die Wehr aufgenommen werden können, was gleichzeitig dem Ansatz der Inklusion Rechnung trägt. Allerdings setzt das System etwas mehr Flexibilität, Ehrlichkeit und Verwaltungsaufwand voraus. Diese Investitionen können sich aber sehr schnell für die Gemeinden und die Feuerwehren "bezahlt" machen.
Funktionen in der Feuerwehr werden aufgesplittet
Die „Entscheidungshilfe“ verfolgt den Ansatz, die Funktionen innerhalb der Feuerwehr weit aufzusplitten, was dazu führt, dass Feuerwehrangehörige mit gesundheitlichen Einschränkungen spezialisierte Funktionen im Ausbildungs-, Einsatz- und Logistikbereich innerhalb der Feuerwehr wahrnehmen können.
Zwei Wege zur Beurteilung
Bei der Beurteilung gibt es zwei Wege, um zu einem Ziel zu gelangen: Zum einen kann der untersuchende Arzt eine generelle Eignungsuntersuchung vornehmen, bei der er von der höchsten gestellten Anforderung ausgeht; zum anderen kann er eine Untersuchung vornehmen, die sich nach den Eignungskriterien für eine bestimmte, vorher festgelegte, Funktion ausrichtet. Damit können sich auch Ärzte, die den Feuerwehrdienst nicht so genau kennen, in die Materie "einlesen" und von der fachlichen Beurteilung ihrer Kollegen profitieren. An der „Entscheidungshilfe“ haben Arbeitsmediziner und weitere Fachärzte, die das Feuerwehr-Metier kennen, mitgearbeitet und geben ihren Berufskollegen eine Hilfe für den richtigen Untersuchungsansatz in der Praxis.
Keine Vorschrift, sondern Hilfe
Die HFUK Nord macht gleichzeitig klar: Die „Entscheidungshilfe“ ist keine weitere und auch keine rechtsverbindliche Vorschrift zur Gesundheitsvorsorge, sondern eine Initiative, gesetzliche Regelungen für die Praxis handhabbarer zu machen. Sie stellt für die Entscheidungsträger (Feuerwehrführer, Mediziner u.a.) eine fachliche Argumentationshilfe dar und macht eine fundierte Entscheidung leichter, nimmt dem Träger der Feuerwehr (Gemeinden) bzw. deren Beauftragte (Wehrführung) aber die Verantwortung nicht ab. Der mit der Eignungsuntersuchung beauftragte Arzt ist zwar nach wie vor verantwortlich für seine fachliche Entscheidung, erhält jedoch wertvolle Hinweise, wie er wen und in welchem Umfang zu untersuchen hat.
Die vollständige „Entscheidungshilfe“ findet man auf dieser Internet-Seite der HFUK Nord als PDF-Datei zum Herunterladen:
http://www.hfuknord.de/wDeutsch/pdf/Entscheidungshilfe_HFUK_Nord.pdf
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Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die HFUK Nord betreut über 120.000 Feuerwehrangehörige. Mit vier Standorten in Hamburg, Kiel, Güstrow und Schwerin ist die Kasse in der Fläche vertreten.
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Weitere Materialien für die Veröffentlichung können Sie hier aufrufen bzw. herunterladen:
1. Bild Cover Entscheidungshilfe
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