In der jüngeren Vergangenheit kam es wiederholt zu Anfragen bei der HFUK Nord, inwiefern eine zusätzliche soziale Absicherung über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinaus erforderlich ist. Hintergrund der Anfragen sind Aktivitäten von Versicherungsagenturen und -maklern, die gezielt die Zielgruppe der Feuerwehrangehörigen ansprechen und Verträge anbieten, um Risiken wie Unfälle oder Berufsunfähigkeit abzudecken.
Werbeargumente dabei sind unter anderem, dass die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung unzureichend sei und dass es sich um passgenaue Angebote für Feuerwehrangehörige handelt. Teilweise wird auch angeführt, dass mit uns seit Jahren zusammengearbeitet werde, und dadurch durchaus der Eindruck entstehen könnte, dass sich die HFUK Nord selbst als unzureichend ansieht und den Abschluss von Versicherungsverträgen zur zusätzlichen sozialen Absicherung grundsätzlich anregt.
Als Verkaufsargumente für Unfallversicherungen werden z.B. unzureichende Rentenzahlungen der Gesetzlichen Unfallversicherung bei Erwerbsminderung nach einem Versicherungsfall aufgeführt. Uns ist dabei aufgefallen, dass unter anderem wesentliche Merkmale der Leistungen der HFUK Nord keine Erwähnung finden. Dazu zählen satzungsgemäße Mehrleistungen, die einmalig und fortlaufend (während der Heilbehandlung kalendertäglich und bei Rentenzahlungen monatlich) für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige zusätzlich gewährt werden. Ein besonderes Leistungspaket der Gesetzlichen Unfallversicherung ist obendrein die umfassende Heilbehandlung und Rehabilitation, deren Kosten im Falle eines Dienstunfalls die Feuerwehr-Unfallkasse trägt und die sich nach dem Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln“ richten.
Selbst bei Ereignissen, die zwar während des Feuerwehrdienstes eingetreten sind, aber nicht die Anforderungen eines Arbeitsunfalles erfüllen, kann entschädigt werden, wenn die Gemeinde dem Fonds für nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden beigetreten ist. Über die Leistungshöhe und die dafür zu zahlenden Beiträge können Sie sich unter den verlinkten Stichworten informieren.
Zum Teil mit emotionalen Formulierungen und mit Zitaten versehen, werden Feuerwehrangehörigen durch Agenturen und Makler zusätzliche Versicherungsverträge angeboten, die den Anschein erwecken, als wären sie für zusätzliche Absicherung z.B. im Falle eines Unfalles im Feuerwehrdienst unverzichtbar. Details, wie die Höhe der Leistungen sowie die Bedingungen Leistungsgewährung, z.B. ob garantiert zusätzlich geleistet wird oder nur, wenn die HFUK Nord nicht zahlt, werden teilweise nicht genannt. Oft fehlen auch Auskünfte darüber, ob für die Leistungsgewährung ein Unfallereignis vorliegen muss.
Wir möchten dazu Stellung nehmen:
Die HFUK Nord befindet sich mit ihren gesetzlichen Leistungen und den satzungsgemäßen Mehrleistungen sowie der zusätzlichen Absicherung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige in Deutschland in der Spitzengruppe der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die HFUK Nord arbeitet mit Versicherungsunternehmen, die am gewerblichen Markt ihre Produkte anbieten, nicht zusammen und rät auch nicht pauschal zum Abschluss zusätzlicher Versicherungsverträge.
Verkaufsargumente, die auf dem Weglassen wesentlicher Leistungsmerkmale der HFUK Nord beruhen, sind unseriös.
Fazit:
Jeder Mensch kann sich durch Versicherungen auf dem gewerblichen Sektor individuell absichern, so wie es für erforderlich erachtet wird. Für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige im Geschäftsgebiet der HFUK Nord besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz mit satzungsgemäßen Mehrleistungen über das Niveau der gesetzlichen Leistungen hinaus und die Möglichkeit mit einer zusätzlichen Absicherung durch den Fonds für nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden. Die meisten Kommunen in unserem Geschäftsgebiet haben dieses Angebot bereits angenommen.
Wird eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, sollte man sich genau beraten lassen, welche Risiken zu welchen Bedingungen abgedeckt werden und prüfen, inwiefern Versicherungsschutz bereits besteht: Die Stadt bzw. Gemeinde als Mitgliedsunternehmen der HFUK Nord deckt Risiken eines Unfalles im Feuerwehrdienst bereits über die Beitragszahlungen bei der HFUK Nord ab. Die beschriebenen Leistungen der HFUK Nord sind für die Feuerwehrangehörigen komplett kostenlos! Zusätzliche Verträge bedeuten zusätzliche Kosten, die die Feuerwehrangehörigen dann zu tragen hätten. Ob Kosten und Nutzen einer zusätzlichen Absicherung überhaupt in einem sinnvollen Verhältnis stehen, muss letztendlich jeder individuell für sich prüfen und entscheiden.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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