13.04.2026
Der Konsum von Suchtmitteln in der Arbeitswelt bleibt ein Sicherheitsrisiko. Darauf weisen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes vor zwei Jahren hin. Einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zufolge nannten sechs Prozent der Beschäftigten in Deutschland den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen als Faktor, der das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöht. Die HFUK Nord hat daher bereits 2024 speziell zum Thema Cannabis und Feuerwehr ein Informationspapier zum Herunterladen herausgegeben.
Der Konsum von Suchtmitteln in der Arbeitswelt bleibt ein Sicherheitsrisiko. Darauf weisen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes vor zwei Jahren hin. Einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zufolge nannten sechs Prozent der Beschäftigten in Deutschland den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen als Faktor, der das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöht.
Seit dem 1. April 2024 darf
Cannabis in Deutschland in kleinen Mengen mitgeführt und konsumiert werden. Für
die Arbeitswelt sollte jedoch gelten: Weder Cannabis noch andere Drogen oder
Alkohol haben am Arbeitsplatz etwas zu suchen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Beschäftigte nicht in einen Zustand
versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Ebenso
dürfen Versicherte nicht beschäftigt werden, wenn sie erkennbar nicht in der
Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen.
„Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie in Dresden. „Im Arbeitskontext kann das beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Das kann gravierende Folgen haben."
Informationspapier "Cannabis" für die Feuerwehren der HFUK Nord
Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat daher bereits 2024 in Zusammenarbeit mit den
Landesfeuerwehrverbänden Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
sowie der Feuerwehr Hamburg speziell zum Thema Cannabis und Feuerwehr
ein Informationspapier herausgegeben, das viele Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die Feuerwehren enthält und hier heruntergeladen werden
kann.
In unserer Meldung vom 18. November 2024 haben wir die wichtigsten Links zum Thema für die Feuerwehren zusammengefasst.
Die Ergebnisse der bundesweiten, repräsentativen forsa-Befragung unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen können im DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 nachgelesen werden. Die Handlungsempfehlung “Suchtprävention in der Arbeitswelt” unterstützt Verantwortliche in Unternehmen im Umgang mit dem Thema Suchtmittel am Arbeitsplatz.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059