Brauchtumsfeuer: Verletzungen beim Entzünden mit Brandbeschleuniger

12.03.2026

Beim Entzünden von Brauchtumsfeuern kommt es immer wieder zu Verletzungen. Zum Teil mussten bei vergangenen Unfallereignissen verletzte Feuerwehrangehörige aufgrund von Verbrennungen in Spezialkliniken behandelt werden. Die mit viel Leid und Schmerzen durch die Verbrennungen einhergehenden Folgen sind häufig schwerwiegend. Wir beschreiben in diesem Artikel, worauf beim Entzünden von Brauchtumsfeuern geachtet werden muss.

Ein Osterfeuer bei Regen fachgerecht zu entzünden, erfordert Umsicht und Erfahrung. (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)zoom
Ein Osterfeuer bei Regen fachgerecht zu entzünden, erfordert Umsicht und Erfahrung. (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)

„Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist der Kameradin beim Entfachen der Weihnachtsbaumverbrennung ein glühender Holzspan ins Auge geflogen. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wurde getragen, jedoch war das Visier des Feuerwehrhelms nicht geschlossen.“ 

So oder ähnlich lauten häufig Unfallmeldungen, die im Zusammenhang mit dem Entzünden von Brauchtumsfeuern, beispielsweise zu Ostern oder zur Sonnenwende, den Feuerwehr-Unfallkassen gemeldet werden:

„Beim Entzünden des Maifeuers wurde Brandbeschleuniger eingesetzt. Es kam es zu einer Verpuffung. Durch die Flamme erlitt die Einsatzkraft multiple Verbrennungen an Händen, Gesicht, Hals und am rechten Arm.“

Beim Entzünden von Brauchtumsfeuern kommt es immer wieder zu Verletzungen. Zum Teil mussten verletzte Feuerwehrangehörige aufgrund von Verbrennungen in Spezialkliniken behandelt werden. Die mit viel Leid durch die Verbrennungen verursachten Folgen werden erfahrungsgemäß häufig ausgeblendet. Zusätzlich wird beim Entzünden oft keine Feuerwehrschutzkleidung oder nur solche zur technischen Rettung getragen. 

Wie konnte es aber im letzteren Beispielfall trotz Schutzausrüstung zu den Verbrennungen kommen? Während des Entzündens des flüssigen Grillanzünders kam es zu einer Verpuffung mit starker thermischer Einwirkung. Bei Überschreiten der Leistungsgrenzen kann auch die normgerechte Schutzausrüstung Verbrennungen nicht immer verhindern. Dazu verrutschte beim Zündvorgang der Helm in den Nacken und der Ärmel der Jacke, da die Daumenschlaufe nicht umgelegt war. Nach Aussage der betroffenen Person wurde zur Bedienung des Feuerzeuges kurzfristig auf das Tragen der Feuerwehrhandschuhe verzichtet.

Warum kam es vermutlich zur Verpuffung? 
Häufig vergehen zwischen dem Ausbringen der brennbaren Flüssigkeit und dem Entzünden einige Sekunden bis wenige Minuten. Diese kurze Zeit reicht aus, damit die brennbare Flüssigkeit entzündbare Gase ausdünsten kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzlich zu den Dämpfen des flüssigen Grillanzünders, belastetes Holzmaterial, Fremdmaterial oder das Ausgasen von Schadstoffen aus Holzprodukten, wie Formaldehyd aus Spanplatten, zur explosionsartigen Reaktion beitrugen. Diese Gase und Stoffe können in Verbindung mit Sauerstoff und einer Zündquelle eine unkontrollierte Verpuffung auslösen. 

Solche Unfälle zeigen aber auch, dass die Gefahr von Brandbeschleunigern, z.B. flüssiger Grillanzünder, auch bei Angehörigen von Feuerwehren unterschätzt wird, obwohl sie es von ihrer Ausbildung und Erfahrung her besser wissen sollten. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Brandbeschleunigern auch für Unbeteiligte schlimme Folgen haben kann. 

Wie können Brauchtumsfeuer sicher entfacht werden? 
Für das Anzünden dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin oder Brennspiritus genutzt werden. Trockenes, möglichst sortenreines Holz kann auch ohne Brandbeschleuniger, bzw. mit Anzündhilfen aus Feststoffen (Holzwolle etc.) oder einem geeigneten Gasbrenner angezündet werden. 

Welche weiteren präventiven Schritte sind angebracht? 
Es kann im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung über mögliche Gefahren und die Schwere der Folgen erstellt werden. Daraus lassen sich entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Gesundheit der Beteiligten ableiten:

  • Beispielsweise sollte nur eine erfahrene Einsatzkraft für die konkrete Aufgabe des Anzündens bestimmt werden.
  • Ergänzend muss ein striktes Alkoholverbot für die ausführende Person bestehen, sowie eine korrekt angelegte persönliche Schutzausrüstung, gegebenenfalls auch mit Feuerschutzhaube, für den Schutz im Fall des Unfalles sorgen. 
  • Bei der Aufschichtung des geplanten Brauchtumsfeuers muss darauf geachtet werden, dass nur sortenreines, trockenes Holz verwendet wird. Oftmals werden solche Anlässe zur Entsorgung aller möglichen Feststoffe und Flüssigkeiten genutzt, die in ihrem Brennverhalten beim Entfachen des Feuers unberechenbar sind.
  •  Die mit dem Anzünden beauftragte Person kann nicht erkennen, welche Materialien im Inneren versteckt sind. 

Und wenn doch etwas passiert? 
Dann sollten Ersthelfer und das notwendige Erste-Hilfe-Material vor Ort zur Verfügung stehen. Zudem muss im Vorfeld festgelegt sein, welche Stellen bei einem möglichen Unfall alarmiert werden, um eine reibungslose Rettungskette zu gewährleisten. Zudem muss das Gelände des Brauchtumsfeuers für Rettungskräfte erreichbar sein.

Wir wünschen allen Feuerwehren ein sicheres Brauchtumsfeuer mit einem fröhlichen Beisammensein!

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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