02.03.2026
Da Feuerwehrangehörige zu Einsätzen wie z.B. Wohnungs- oder Fahrzeugbrände oder Gefahrstoffunfälle gerufen werden, ist es für die Einsatzkräfte wichtig, neben der einsatztaktisch korrekten Vorgehensweise die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Zur Ausrüstung gehören auch umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die es ermöglichen, in gefährliche Umgebungen vorzudringen und vor schädlichen Gasen, Partikeln und Sauerstoffmangel schützen. Das sichere Funktionieren von Atemschutzgeräten ist (überlebens-)wichtig. In diesem Artikel beschreiben wir, wie nach einem Unfall mit dem betroffenen Atemschutzgerät umgegangen werden muss.
Da Feuerwehrangehörige zu Einsätzen wie z.B. Wohnungs- oder Fahrzeugbrände oder Gefahrstoffunfälle gerufen werden, ist es für die Einsatzkräfte wichtig, neben der einsatztaktisch korrekten Vorgehensweise die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Zur Ausrüstung gehören auch umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die es ermöglichen, in gefährliche Umgebungen vorzudringen und vor schädlichen Gasen, Partikeln und Sauerstoffmangel schützen. Das sichere Funktionieren von Atemschutzgeräten ist (überlebens-)wichtig. In diesem Artikel beschreiben wir, wie nach einem Unfall mit dem betroffenen Atemschutzgerät umgegangen werden muss.
Atemschutzgeräte sind äußerst hochwertige und sichere Schutzausrüstungen der Feuerwehr. Atemschutzunfälle geschehen überwiegend durch Fehler bei der Anwendung der Atemschutzgeräte sowie durch unzureichende oder zu späte Nutzung oder sogar durch den Verzicht trotz gefährlicher Umgebung. Technische Defekte oder technische Ausfälle von Atemschutzgeräten kommen außerordentlich selten vor, aber es gibt sie. Hier bestehen immer wieder Unsicherheiten, wie sich die Feuerwehrangehörigen nach solchen Vorfällen mit technischen Defekten verhalten sollen. Welche Schritte sind notwendig und wer muss informiert werden?
In einem Musterbeispiel gehen wir davon aus, dass bei einem Atemschutznotfall eine Einsatzkraft mit Atemschutzgerät aus einem Gefahrenbereich gerettet wurde. Nun geht es darum, das Atemschutzgerät nach einem Unfall / Vorfall sicherzustellen und einer fachlich fundierten Untersuchung zuzuführen. Dabei müssen folgende Schritte beachtet werden:
Bei jedem Unfall oder Beinahe-Unfall ist das Vorkommnis der Leitung der Feuerwehr und auch dem Träger der Feuerwehr mitzuteilen. Von deren Seite wird dann der zuständige Unfallversicherungsträger informiert. Der Präventionsdienst der Kasse prüft den Sachverhalt und entscheidet in Absprache mit dem Sachgebietsleiter „Atemschutz“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ob dort eine eingehende Prüfung des Gerätes erfolgen soll. Diese Prüfung ist eine herstellerunabhängige Untersuchung, um festzustellen, welche Ursachen zum Unfall oder Beinahe-Unfall geführt haben.
Für den gesamten Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gibt es eine weitere Meldemöglichkeit unter der Adresse: www.vfdb.de/referat-8/publikationen/formulare. Dort gibt es einen Meldebogen für Störfälle an der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) als ausfüllbare PDF-Datei. Diese Datei umfasst aufgrund der Vielzahl der PSA 50 Seiten.
Diese Meldungen und Untersuchungen von Vorfällen an Atemschutzgeräten sind äußerst wichtig, denn sie dienen dem sicheren Atemschutzbetrieb innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren und vor allem der Vorbeugung weiterer Unfälle.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
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