23.04.2026
Sie tragen liebevolle Namen wie „Feuerfüchse“, „Kleine Löschmeister“ oder „Grisu-Gruppe“: Kinderfeuerwehren sind immer weiter verbreitet. Danach geht es nahtlos weiter in der Jugendfeuerwehr. Die Kinder- und Jugendabteilungen bieten jungen Menschen eine beliebte und sinnvolle Freizeitbeschäftigung – und sie sind die wichtigste Nachwuchsquelle für die Feuerwehren. Bei allem Spaß und Engagement spielt auch die Unfallverhütung eine ganz wichtige Rolle. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns damit, wie die Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit sicher gestaltet werden kann und welche Unterstützung seitens der Feuerwehr Unfallkassen dafür geleistet wird.
Sie tragen liebevolle Namen wie „Feuerfüchse“, „Kleine Löschmeister“ oder „Grisu-Gruppe“: Kinderfeuerwehren sind immer weiter verbreitet. Danach geht es nahtlos weiter in der Jugendfeuerwehr. Die Kinder- und Jugendabteilungen in den Feuerwehren bieten jungen Menschen eine beliebte und sinnvolle Freizeitbeschäftigung – und sie sind die wichtigste Nachwuchsquelle im ehrenamtlich organisierten Feuerwehrwesen in Deutschland. Bei allem Spaß und Engagement spielt auch die Unfallverhütung eine ganz wichtige Rolle. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema, wie die Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit sicher gestaltet werden kann und welche Unterstützung seitens der Feuerwehr Unfallkassen dafür geleistet wird.
In vielen Feuerwehren hat die Nachwuchsarbeit eine lange Tradition. Jugendfeuerwehren gibt es bereits seit vielen Jahrzehnten. Für viele Feuerwehren ist die eigene Jugendgruppe die wichtigste Grundlage für eine nachhaltige Nachwuchsarbeit und -gewinnung. Seit etlichen Jahren können zudem Kinderfeuerwehren oder -abteilungen gegründet werden, welche einen noch früheren Einstieg in die Nachwuchsarbeit ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die jeweiligen Brandschutzgesetze der Länder. Dort wird festgelegt, wie Kinderfeuerwehren oder -abteilungen bzw. Jugendfeuerwehren organisiert sind und ab bzw. bis zu welchem Alter eine Mitgliedschaft möglich ist. Zudem ist gesetzlich geregelt, welche Vorbereitungen vonnöten sind, um z.B. Abteilungen wie eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Gegebenenfalls ist dafür vorab ein Beschluss der Gemeinde als Träger des Brandschutzes erforderlich, dass eine neue Abteilung für Kinder in der Freiwilligen Feuerwehr eingerichtet werden soll. Die Führung der Feuerwehr sollte sich dahingehend länderspezifisch informieren und beraten lassen.
Wer übernimmt
die Betreuung?
Um die
Nachwuchsarbeit zielgruppengerecht zu gestalten, stellt sich die Frage, welchem
Personenkreis in der Feuerwehr die Aufgabe der Betreuung der Gruppen übertragen
wird. Das Alter der Mitglieder in der Kinder- und Jugendfeuerwehr variiert in
der Regel in einer Spanne von 6 bis 18 Jahren. Das bedeutet, man hat es mit
Kindergartenkindern bzw. Schulanfängern bis hin zu jungen Erwachsenen zu tun.
Dement- sprechend sind die körperlichen und geistigen Voraussetzungen sehr
unterschiedlich, was für die inhaltliche Gestaltung der Nachwuchsarbeit eine große
Rolle spielt. Sowohl die „Kleinen“ als auch die „Großen“ müssen alters- und
leistungsgerecht beschäftigt werden. Für die Betreuungspersonen bedeutet dies,
allgemeine Kinder- und Jugendarbeit, feuerwehrtechnische Ausbildung und
gleichzeitig die Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften unter einen
Hut zu bekommen.
Nur über feuerwehrtechnisches Fachwissen zu verfügen, reicht dafür nicht aus. Ebenso sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gefragt. Den Betreuungspersonen obliegt es, die Sicherheit und Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Ein Einschätzungsvermögen für Gefahren und Gefährdungen muss daher bei den Betreuenden grundsätzlich vorhanden sein.
Die erforderliche Ausbildung für Betreuungspersonen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren, wie z.B. die Jugendfeuerwehrwarte und -wartinnen, regeln die Brandschutzgesetze der Länder in Verbindung mit der jeweiligen Jugendordnung. Hier wird u.a. festgelegt, wie Aufbau, Umfang und Inhalte der Ausbildung gestaltet sind und welcher Qualifikationen es bedarf, wie z.B. der Lehrgang für die „JuLeiCa“ – Jugendleitercard. Die Jugendfeuerwehrorganisationen der Länder sind in diesem Bereich beratend und organisierend tätig und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Schutz des
Kindeswohles an erster Stelle
Bei der
Betreuung von Kindern und Jugendlichen geht es auch um das Thema des
körperlichen, geistigen und seelischen Kindeswohls. In keiner Organisation, in der
Kinder und Jugendliche betreut werden, darf das Kindeswohl durch verbale, körperliche
oder seelische Übergriffe gefährdet werden. Dazu gehört auch der Schutz vor
Übergriffen durch Gleichaltrige, wie z.B. Mobbing oder bei fragwürdigen,
übergriffigen
(Aufnahme-)ritualen.
Viele Nachwuchsorganisationen arbeiten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene an verschiedenen Schutzkonzepten, welche die Verhütung von Übergriffen zum Ziel haben. Fachkundige Beratung zu diesem Thema und weitere Unterstützung für die Kinder- und Jugendarbeit bieten die Deutsche Jugendfeuerwehr, die Landesjugendfeuerwehren und auch vielerorts die Verbände auf Kreisebene.
Maß der
Belastung richtig einschätzen
Das jeweilige
gemäß Brandschutzgesetz geregelte Eintrittsalter in die Kinder- und
Jugendfeuerwehr ermöglicht eine vielfältige und frühe Einbindung in die Nachwuchsarbeit.
Kinder sind in der Feuerwehr mit Begeisterung dabei und wollen am liebsten viele
Dinge ausprobieren und den „großen Feuerwehrleuten“ nach- eifern. Doch welches
Maß an Belastung dabei ist das richtige für Kinder und Jugendliche?
Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Je nach Alter befinden sie sich auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen. Allgemein wird in § 17 der DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) dazu ausgeführt:
§17 - Kinder
und Jugendliche in der Feuerwehr
(1) Kinder und
Jugendliche sind als Feuerwehrangehörige geeignet zu betreuen und zu
beaufsichtigen. Ihr körperlicher und geistiger
Entwicklungsstand
sowie der Ausbildungsstand sind beim Feuerwehrdienst zu berücksichtigen.
(2) Die
Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und
Jugendliche als Feuerwehrangehörige am Dienst der aktiven Feuerwehrangehörigen
nur nach landesrechtlichen Bestimmungen und nur außerhalb des Gefahrenbereichs
unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrangehöriger mitwirken.
(3) Die
Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und
Jugendliche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen.
Abweichende landesrechtliche Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von
jugendlichen Feuerwehrangehörigen bleiben hiervon unberührt.
Bei den
Tätigkeiten in den Nachwuchsabteilungen der Feuerwehr kommt es also auf den
Entwicklungstand der anvertrauten Kinder und Jugendlichen an. Neben den Unterschieden
bei der körperlichen Entwicklung der Muskeln, Sehnen und Gelenke sowie dem
Knochenbau kommen kinder- und jugendtypische Verhaltensweisen ins Spiel:
Kindliche Unbekümmertheit, Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten und der
Gruppenmitglieder, Spieltrieb, Leichtsinn sowie Gruppenzwang können zu Unfällen
und Verletzungen führen.
Geräte für die
„Großen“ – gefährlich für die „Kleinen“
Fahrzeuge und
Geräte – alles, was die Feuerwehr so zum Einsatz bringt, um Menschenleben zu
retten und Brände zu löschen, ist in der Regel konzipiert für die Bedienung
durch Erwachsene. Hinsichtlich des Gewichtes, der ergonomischen Handhabe und der
Komplexität der Bedienung entsprechen die meisten Ausrüstungsgegenstände nicht
den Anforderungen für eine Benutzung durch Kinder. Überforderung oder
Fehlbedienung bei der Handhabung von Geräten, Aggregaten, Schläuchen und
Armaturen können leicht zu Unfällen führen. Betreuungspersonen in den Kinder- und
Jugendfeuerwehren müssen dies erkennen und bei der Gestaltung der Dienste berücksichtigen.
Spaß und
Abwechslung bei der Ausbildung – Unterschiede bei Kindern und Jugendlichen
Ob Kinder oder
Jugendliche – in erster Linie kommt der Nach- wuchs zur Feuerwehr, wenn es tolle
und interessante Dinge zu erleben gibt. Dabei unterscheiden sich die
Tätigkeiten in der Kinderfeuerwehr von denen der Jugendfeuerwehr. Die in der Jugendfeuerwehr
übliche feuer- wehrtechnische Ausbildung erfolgt generell erst ab dem zehnten
Lebensjahr. In den Kinderfeuerwehren stehen hingegen Aktivitäten wie
Brandschutzerziehung, Erste Hilfe, basteln und Ausflüge an erster Stelle.
Natürlich soll auch das Feuerwehrerlebnis nicht zu kurz kommen. Ein Heranführen
an die Feuerwehrarbeit findet deshalb in der Kinderfeuerwehr behutsam unter Berücksichtigung
der Leistungsfähigkeit statt. Kinderfeuerwehrdienste und Jugendfeuerwehrdienste
sollten deshalb in der Regel zeitlich und räumlich getrennt gestaltet werden.
Mit dem zehnten Lebensjahr erfolgt der Übertritt in die Jugendfeuerwehr. Jetzt geht es nach und nach immer mehr um das Arbeiten mit der Feuerwehrtechnik und das Kennenlernen der Arbeitsweise der „großen“ Feuerwehrleute. Für die praktische Ausbildung gibt es gemäß den Bekleidungsvorschriften der Jugendfeuerwehr einen Jugendfeuerwehranzug, einen Helm und Handschuhe. Dazu muss entsprechendes Schuhwerk getragen werden.
Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann sehr vielfältig in Theorie und Praxis erfolgen. Manche Jugendfeuerwehren verfügen über ein eigens zugeteiltes Löschgruppenfahrzeug, wodurch sich der Übungsdienst flexibel und praxisnah gestalten lässt.
Auch Projekte wie organisierte sogenannte „Berufsfeuerwehrtage“ können eine spannende Bereicherung im Dienstbetrieb sein – solche Tage stehen bei vielen Jugendfeuerwehren regelmäßig hoch im Kurs. Die Teilnahme an Wettkämpfen und Leistungsbewertungen gehört ebenso zu den beliebten Tätigkeiten. Letztlich sind es natürlich auch die Ausflüge und Zeltlager, welche als Höhepunkt in der Sommerzeit das Jugendfeuerwehrleben abwechslungsreich machen und viele schöne Erlebnisse und Abenteuer beinhalten.
Da in der Jugendfeuerwehr viel mit Feuerwehrgeräten hantiert und geübt wird, gilt auch hier: Es muss auf eine belastungsgerechte Beschäftigung der Kinder geachtet werden. Körperliche, geistige und seelische Überbelastungen dürfen nicht stattfinden. Zu den Lasten, die Kinder manuell handhaben dürfen und zu den Unfallgefahren für Kinder an Maschinen, führt z.B. die Kinderarbeitsschutzverordnung unter §2 näher aus:
§ 2 Zulässige
Beschäftigungen
(1) Kinder
über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt
werden … wenn die Beschäftigung … leicht und für sie geeignet ist.
(2) Eine
Beschäftigung … ist nicht leicht und … nicht geeignet, wenn sie insbesondere
mit einer manuellen
Handhabung von
Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder
gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten;
… unter
anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last,
… infolge
einer ungünstigen Körperhaltung physisch belastend ist oder
… mit
Unfallgefahren, insbesondere bei Arbeiten an Maschinen … verbunden ist ...
Das
Feuerwehrhaus – ein sicherer Ort
Der Nachwuchs
trifft sich dort am liebsten, wo das reale Feuerwehrleben stattfindet: im und am
Feuerwehrhaus. Nun sind Feuerwehrhäuser in erster Linie Zweckbauten, die den
Einsatz- und Dienstbetrieb der Feuerwehr ermöglichen und dementsprechend für
Erwachsene konzipiert wurden. Umso besser ist, wenn als Treffpunkt der Kinder-
und Jugendfeuerwehr innerhalb des Feuerwehrhauses separate Räume zur Verfügung
stehen.
Natürlich ergeben sich aus der Nutzung eines Feuerwehrhauses diverse Gefahren, die in den Blick genommen werden müssen, wenn Kinder und Jugendliche dort betreut werden: Angefangen vom Außengelände, auf dem Ver- kehr herrscht, vor allem wenn Einsatzkräfte anrücken und die Feuerwehrfahrzeuge ausrücken – bis hin zu den Verkehrswegen im Inneren des Gebäudes sowie den Lagerräumen und Regalen mit den dort verstauten Gegenständen, Gefahrstoffen usw. Ein Feuerwehrhaus ist grundsätzlich kein Spiel- und Tobeplatz, das muss allen klar sein! Sicherheit im Feuerwehrhaus bedeutet natürlich auch, dass elektrische Installationen und kraftbetätigte Anlagen, wie etwa die Tore der Fahrzeughalle allen erforderlichen und turnusgemäßen Prüfungen unterzogen werden. Dies ist selbstverständlich nicht nur in Bezug auf die Kinder- und Jugendfeuerwehren wichtig.
Am besten ist es, wenn bereits der Weg zum Feuerwehrdienst sicher gestaltet ist. Wenn sich um das Feuerwehrhaus herum Gefahrenpunkte für die Kinder und Jugendlichen ergeben, wie z.B. Kreuzungen, Schnellstraßen oder Bahnstrecken, sollten diese gemeinsam thematisiert werden. Bei der Gelegenheit kann auch geschaut werden, ob alle genutzten Fahrräder verkehrssicher sind. Beim Thema Verkehrssicherheit für den Feuer-wehrnachwuchs ist die Feuerwehr auch selbst gefragt: Sitzerhöhungen sind für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum Alter von 12 Jahren Pflicht – dies gilt natürlich auch für Mitfahrten in Feuerwehrfahrzeugen!
So geht's richtig: Mit dem verkehrssicherem Fahrrad zur Feuerwehr und bei Ausflügen mit einer Sitzerhöhung. (Bilder: Christian Heinz / HFUK Nord)
Weitreichender
Versicherungsschutz im Kinder- und Jugendbereich
Trotz aller
Vorsicht kommt es zu Unfällen im Kinder- und Jugendfeuerwehrdienst. Die
Feuerwehr-Unfallkassen bieten einen umfassenden Unfallversicherungsschutz für
den Feuerwehrnachwuchs – während des Dienstes und auf den direkten Wegen
dorthin und zurück nach Hause.
Besonderheit:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei Kindern auch auf Unfälle, die durch alterstypische
Neckereien und Spielereien verursacht werden.
Die Feuerwehr-Unfallkassen unterstützen zudem mit verschiedenen Materialen die Unfallverhütung bei der Nachwuchsarbeit. Nachfolgend haben wir entsprechende Verweise zusammengestellt. Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen allzeit einen spannenden und sicheren Dienst in der Feuerwehr!
Informationsschriften
der Feuerwehr-Unfallkassen
„StiSis“ – Stichpunkte
Sicherheit zu Kinder- und Jugendfeuerwehr-Themen
Medienpakete
Downloadbereich „Kinder und Jugendfeuerwehr“
Vorschriften und Regelwerk
Dieser Artikel ist erschienen als Titelbeitrag im FUK-Dialog, Ausgabe 3/2025, der hier heruntergeladen werden kann.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059