08.01.2026
Im Moment erreichen uns vermehrt Anfragen von Feuerwehren, die entweder schon für eine Beurteilung von Schneelasten auf Dächern herangezogen wurden, Schneelasten räumen sollten oder sich auf potentielle Einsätze zum Schneeräumen vorbereiten wollen. Doch was auf den ersten Blick wie eine einfache Hilfeleistung wirkt, ist rechtlich und sicherheitstechnisch ein komplexes Unterfangen.
Im Moment erreichen uns vermehrt Anfragen von Feuerwehren, die entweder schon für eine Beurteilung von Schneelasten auf Dächern herangezogen wurden, Schneelasten räumen sollten oder sich auf potentielle Einsätze zum Schneeräumen vorbereiten wollen. Doch was auf den ersten Blick wie eine einfache Hilfeleistung wirkt, ist rechtlich und sicherheitstechnisch ein komplexes Unterfangen. Vorweg sei schon einmal gesagt: Die Feuerwehr ist eine Organisation zur Gefahrenabwehr. Sie für einen Einsatz zum Schneeräumen heranzuziehen ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
1. Rechtliche Grundlagen:
Grundsätzlich ist die Beräumung von Dächern Aufgabe der Eigentümer. Die Feuerwehr wird im Rahmen der Amtshilfe oder Gefahrenabwehr nur tätig, wenn:
2. Unfallverhütung und Arbeitsschutz
Die Sicherheit der Einsatzkräfte hat oberste Priorität. Gemäß DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren) und den geltenden Normen und Regelungen für Absturzsicherung müssen folgende Punkte zwingend beachtet werden:
3. Einsatztaktische Vorgaben
Ein unüberlegtes Vorgehen kann die Einsturzgefahr erhöhen. Taktisch gilt:
Fazit: Das Räumen von Dächern ist ein technischer Hilfeleistungseinsatz mit hohem Gefährdungspotenzial. Einsatzleiter müssen unter Abwägung der genannten Punkte entscheiden, ob die Arbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr unbedingt durch die Feuerwehr zu erledigen sind und dann die Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Einsatztaktik beachten.
Weitere Informationen gibt es auf unserer Seite unter der Rubrik „Die Feuerwehr im Winter“ Die Feuerwehr im Winter | HFUK Nord | Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord |Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie in der DGUV Information 212-002 Schneeräumung auf Dachflächen Schneeräumung auf Dachflächen | DGUV Publikationen und unserem Stichpunkt Sicherheit StiSi-PSA-beim-Schneeraeumen-von-Daechern.pdf
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