17.09.2026
Das Erden einer spannungsführenden Oberleitung, die sogenannte Bahnerdung, fällt immer in die Anlagenverantwortung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU). Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter der Feuerwehr sind weder befugt noch qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Darauf weist eine aktuelle Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF) und des Deutschen Feuerwehrverbandes vom 22. August 2026 hin.
Das Erden einer spannungsführenden Oberleitung, die sogenannte Bahnerdung, fällt immer in die Anlagenverantwortung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU). Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter der Feuerwehr sind weder befugt noch qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Darauf weist eine aktuelle Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF) und des Deutschen Feuerwehrverbandes vom 22. August 2026 hin.
Hintergrund ist eine geänderte Praxis im Geschäftsbereich der DB InfraGO. Bestehende freiwillige Vereinbarungen zwischen Feuerwehrträgern und dem Notfallmanagement zur Übernahme der Bahnerdung durch die Feuerwehr wurden zum Teil zurückgezogen. Verlangt die Einsatzleitung eine Bahnerdung, ist diese grundsätzlich durch das Notfallmanagement des EIU durchzuführen und zu beaufsichtigen. Für die Einsatzstelle bedeutet es, dass weitere Rettungsmaßnahmen unter Umständen erst beginnen können, wenn der Notfallmanager eingetroffen ist und seine Maßnahmen abgeschlossen hat. Eine Unterweisung von Einsatzkräften zu bahnerdungsberechtigten Personen ist künftig nur noch auf Grundlage einer neuen vertraglichen Abstimmung zwischen DB InfraGO und dem Träger der Feuerwehr möglich.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
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