Sichere Wasserentnahme: Gefahren an Löschwasserteichen

17.08.2026

Im Einsatzgeschehen muss an Löschwasserteichen in höchster Eile, zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie bei sämtlichen Witterungsbedingungen, Wasser gefahrenfrei entnommen werden können. In diesem Artikel werden Maßnahmen beschrieben, mit denen ein Absturz oder in der Folge die Gefahr vor Ertrinken verhindert werden können.

Abbildung 1: Fahrzeugaufstellfläche vor einem Feuerlöschteich am Hang (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)zoom
Abbildung 1: Fahrzeugaufstellfläche vor einem Feuerlöschteich am Hang (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)

Im Einsatzgeschehen muss an Löschwasserteichen in höchster Eile, zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie bei sämtlichen Witterungsbedingungen, Wasser gefahrenfrei entnommen werden können. In diesem Artikel werden Maßnahmen beschrieben, mit denen ein Absturz oder in der Folge die Gefahr vor Ertrinken verhindert werden können. 

Löschwasserteiche gibt es sowohl in natürlicher Form als auch künstlich angelegt. Da die nationalen und internationalen Normungsorganisationen einen hohen Wert auf Sicherheit und Gesundheit legen, ist es bei künstlichen Löschwasserteichen zweckmäßig, wenn diese normgerecht – nach DIN 14210:2019-06, „Künstlich angelegte Löschwasserteiche“ – errichtet werden. Vor allem bei baulichen Veränderungen bestehender Anlagen sind mögliche Gefahrenquellen zu beseitigen. Wird dabei vom Stand der Technik bzw. den Regeln der Technik abgewichen, ist es für die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen erforderlich, Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. 

Die folgenden Beispiele aus der Beratungspraxis zeigen verschiedene Gefährdungen, die zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod führen können:

Abbildung 2: Unsicherer Stand in 2,60 m Höhe zum Aufschließen der Eingangstür (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)zoom
Abbildung 2: Unsicherer Stand in 2,60 m Höhe zum Aufschließen der Eingangstür (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)

Absturz beim Aufbau der Wasserentnahme
In der Abbildung 1 ist ein ertüchtigter Löschwasserteich mit u.a. folgenden Besonderheiten zu erkennen: Der Löschwasserteich befindet sich in einem Hang und verfügt über einen Auslauf, wodurch das Ansaugen durch eine Pumpe nicht erforderlich ist. Davor liegt die Fahrzeugaufstellfläche, die insbesondere für die Einrichtung eines Pendelverkehrs vorgesehen ist. 

Um den Absperrschieber des freien Auslaufs bedienen zu können, ist der Weg über eine 2,60 m hohe Steigleiter zu überwinden, auf welcher die Eingangstür zum Löschwasserteich aufgeschlossen werden muss. Der Freiraum zwischen dem Steigleiterpodest und den verbauten Spundbohlen ist teilweise größer als 0,30 m (siehe Abbildung 2). Bei Dunkelheit und Glätte erhöht sich das Absturzrisiko signifikant. Das Absturzereignis kann zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod führen. Eine seitliche Treppe mit entsprechendem Handlauf, als Alternative zu einer Steigleiter, ist als Verkehrsweg vorzuziehen. 

Die Abbildung 3 zeigt den Saugschacht eines älteren Löschwasserteichs. Entgegen der Norm befindet sich der Saugschacht im Löschwasserteich und nicht außerhalb. Zum Ankuppeln der A-Saugleitung muss auf den Saugschachtdeckel übergestiegen werden. Rutscht ein Feuerwehrangehöriger dabei ab und verkeilt zwischen dem Saugschacht und der Löschwasserteichwand, kann dies bei gefülltem Löschwasserteich nicht nur zu schweren Verletzungen, sondern auch zum Ertrinken führen. Die Gefahr kann beispielsweise beseitigt werden, indem der Ansaugstutzen verlängert wird und somit ein Übertreten auf den Saugschachtdeckel nicht mehr erforderlich ist. Bei Instandsetzungsarbeiten ist der Aufbau eines Stegs mit einer geeigneten Umwehrung (dreiteiliger Seitenschutz) erforderlich.

Abbildung 3: Saugschacht im Löschwasserteich - Absturzgefahr beim Übersteigen! (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)zoom
Abbildung 3: Saugschacht im Löschwasserteich - Absturzgefahr beim Übersteigen! (Bild: Stephan Deckert / FUK Mitte)

Unfallgefahren können durch zusätzliche Maßnahmen vermieden werden

Nicht in der oben genannten Norm beschrieben, allerdings förderlich für die Sicherheit und Gesundheit von Feuerwehrangehörigen, kann das Vorhalten eines Stromanschlusses sein, wobei die Umsetzung häufig nur innerorts möglich ist. Der Anschluss erlaubt beispielsweise die Installation einer ortsfesten Beleuchtung, die SRS-Unfälle (Stolpern, Rutschen und Stürzen) verhindern kann. Weiterhin kann – wenn es die Einsatzlage erlaubt – die Wasserentnahme mit einer Tauchpumpe (ohne die Verwendung eines Stromerzeugeraggregats) erfolgen. Der dadurch stark reduzierte Lärmpegel unterstützt eine gute Kommunikation. Zum Thema Lautstärke lohnt sich auch ein Blick in die dazugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“:

„Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen können entstehen, wenn Fehlentscheidungen oder -leistungen zu einer Gefährdung des Beschäftigten oder anderer Personen führen. Lärm kann z. B.: 

  1. die Wahrnehmung von akustischen Gefahrensignalen beeinträchtigen, 
  2. die Aufmerksamkeit und Konzentration herabsetzen, 
  3. die Sprachkommunikation beeinträchtigen, 
  4. die Fehlerquote erhöhen, 
  5. die Reaktionsfähigkeit verringern, 
  6. die Risikobereitschaft erhöhen oder 
  7. die Sicherheit bei manuellen Tätigkeiten vermindern.“ 

Rettung und Selbstrettung
„Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, muss der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür sorgen, dass die Feuerwehrangehörigen geeignete Auftriebsmittel tragen. Ist dies nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.“ (vgl. DGUV Vorschrift 49, UVV „Feuerwehren“

Aufgrund des erheblichen Ertrinkungsrisikos, insbesondere bei möglicher Bewegungsunfähigkeit nach einem Sturz in ein Gewässer z.B. infolge von Bewusstlosigkeit oder Wirbelsäulenverletzungen, sollte an Löschwasserteichen nicht alleine gearbeitet werden, da eine unverzügliche Erste-Hilfe-Leistung ggf. sichergestellt werden muss. Rettungs- und Selbstrettungsmaßnahmen können an genormten Löschwasserteichen über die vorhandenen Stufen (Treppe) erfolgen. Natürliche Wasserentnahmestellen sollten mit einer Treppe entsprechend nachgerüstet werden. 

Für die Sicherheit von Einsatzkräften an Löschwasserentnahmestellen gehört auch eine sichere Zuwegung. Nach DIN 14210 ist es erforderlich, zu Löschwasserentnahmestellen eine Feuerwehrzufahrt zu erstellen. Zufahrten müssen nach DIN 14090:2024-04 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ sicher begeh- und befahrbar hergestellt werden. Sie müssen insbesondere so instandgehalten werden, dass sie jederzeit von der Feuerwehr benutzbar sind und eine Rutschgefahr (z.B. durch loses Erdreich, Schnee, Eis) ausgeschlossen ist.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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