16.03.2026
Abstürze gehören immer wieder zu den schwersten Unfällen, die im Feuerwehrdienst auftreten können. Das nachfolgende Beispiel eines Unfallgeschehens zeigt, wie wichtig bei einer Übung die Beurteilung der Gefährdungen vorab ist.
Abstürze gehören immer wieder zu den schwersten Unfällen, die im Feuerwehrdienst auftreten können. Das nachfolgende Beispiel eines Unfallgeschehens zeigt, wie wichtig bei einer Übung die Beurteilung der Gefährdungen vorab ist.
Eine Feuerwehr plante für den späten Nachmittag/frühen Abend eine Übung zur Brandbekämpfung auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. Dazu wurde ein Trupp unter Atemschutz auf ein Blechdach geschickt. Das Blechdach war als verlängerte Überdachung einer Scheuneneinfahrt angebaut worden und diente gleichzeitig als Carport. Der Trupp stieg über eine Leiter auf das Blechdach und wollte sich an einem Dachbalken der Scheune sichern. Dazu mussten die beiden Truppmitglieder ein paar Meter über das Blechdach gehen, um den Firstbalken der Scheune zu erreichen. Plötzlich brach das erste Truppmitglied des Atemschutztrupps durch das Dach hindurch. Beim Sturz konnte er sich selbst mit seinen Armen abfangen, da der Abstand der Dachsparren sowie Dachlatten relativ gering war. Durch diesen Umstand entging er einem Sturz in 4 Meter Tiefe. Geistesgegenwärtig konnte ihn das zweite Truppmitglied auf dem Dach festhalten. Weitere Feuerwehrangehörige eilten mit einer Leiter herbei, die sie von unten an die Durchbruchstelle heranführten und den verletzten Atemschutzgeräteträger herunterbegleiteten. Trotz des verhinderten Absturzes in die Tiefe zog sich die Einsatzkraft Verletzungen an den Rippen zu.
Was war
passiert?
In dem Blechdach waren einzelne Lichtplatten aus Kunststoff
eingebaut. Durch die Witterung waren diese vergilbt, verwittert und
mittlerweile auch verdreckt, so dass der Unterschied zwischen Blech und
Kunststoffplatten kaum noch zu erkennen war. Zudem war durch die tiefstehende
Sonne ein farblicher Unterschied in der Bedachung
nicht erkennbar. Von unten hingegen waren die Lichtplatten aufgrund der
durchscheinenden Helligkeit sehr gut zu sehen.
Gefährdungen vorab beurteilen
Bei Übungen muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erfolgen, bevor
Personen die Dächer betreten dürfen. Werden Einsatzkräfte auf Dächer geschickt,
muss zunächst die Tragfähigkeit des Daches betrachtet werden. Dazu zählt neben
der grundsätzlichen Standsicherheit auch die Betrachtung der als Dachhaut
verwendeten Materialien.
Dächer aus Kunststoff und Eternit gelten grundsätzlich als nicht begehbar. Bei Dächern aus Blech muss man der Alterungszustand beurteilt werden. Mit der Zeit rosten die Bleche durch. Besondere Gefahrenstellen bilden immer Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Lichtplatten. Diese sollen Tageslicht in den Raum hineinlassen und sind daher meistens aus lichtdurchlässigem Kunststoff, der wiederum kaum Tragfähigkeit besitzt.
Im Rahmen der Erkundung muss daher geprüft werden, ob durchbruchgefährdete Stellen vorhanden sind und ob die Standsicherheit grundsätzlich gegeben ist. Ebenso müssen die Einsatzkräfte hinsichtlich möglicher Durchbruchstellen und nicht tragfähiger Materialien unterwiesen und sensibilisiert werden, damit sie selber auf Gefahrenstellen achten.
Bestehen Möglichkeiten zur Sicherung, müssen diese auch genutzt oder das Begehen der Absturzgefährdeten Bereiche unterlassen werden.
Auch DGUV Vorschrift 49 (Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“) führt zu Absturzgefahren eindeutig aus:
§ 25 Einsturz- und Absturzgefahren
(3) Decken und Dächer, die für ein Begehen aus konstruktiven Gründen oder durch Brand und sonstige Einwirkungen nicht ausreichend tragfähig sind sowie sonstige Stellen mit Absturzgefahr dürfen nur betreten werden, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch und Absturz getroffen sind.
Die DGUV Regel105-049 „Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49“ beschreibt dazu: „Mögliche Sicherungsmaßnahmen sind der Einsatz von Absturzschutzausrüstungen sowie Benutzen von Hilfsmitteln wie z. B. tragfähigen Bohlen, Leiter."
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059