19.01.2026
Die ärztliche Bescheinigung für Eignungsuntersuchungen von Atemschutzgeräteträgern wurde überarbeitet. Die Weiterentwicklung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen hin zu den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, machten die Änderungen der Bescheinigung notwendig. Der Vordruck wurde Ende 2025 abermals überarbeitet und steht in aktueller Fassung für die Unternehmerinnen und Unternehmer, Feuerwehren und vor allem Ärztinnen und Ärzte als Download bereit.
Die ärztliche Bescheinigung für Eignungsuntersuchungen von Atemschutzgeräteträgern wurde überarbeitet. Die Weiterentwicklung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen hin zu den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, machten die Änderungen der Bescheinigung notwendig. Der Vordruck wurde Ende 2025 abermals überarbeitet und steht in aktueller Fassung für die Unternehmerinnen und Unternehmer, Feuerwehren und vor allem Ärztinnen und Ärzte als Download bereit.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass ältere Bescheinigungen wie z.B. die Durchschläge mit grünem oder orangenem Rand, nicht mehr für die Bescheinigung der Eignung genutzt werden. Es gilt die hier verlinkte Bescheinigung. Wir bitten um die Weiterleitung der Information an die Ärztinnen und Ärzte.
Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren weiterhin die Fristen zur Nachuntersuchung von 3 Jahren bzw. von einem Jahr nach Erreichen des 50. Lebensjahres gelten. Anderslautende Bescheinigungen, bei denen z.B. über 50jährigen eine Tauglichkeit von 3 Jahren bescheinigt wird, sind fehlerhaft ausgestellt.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059