Abgasemissionen im Feuerwehrhaus: Neue Empfehlungen der Unfallversicherungsträger veröffentlicht

25.06.2026

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue DGUV Information 213-738 “Abgase von Dieselmotoren in Abstellbereichen der freiwilligen Feuerwehr - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung” veröffentlicht. Mit dem neuen „FB Aktuell“ 027 zum Thema "Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen" hat der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV die Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen vor DME im Feuerwehrhaus aktualisiert.

Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nordzoom
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue DGUV Information 213-738 “Abgase von Dieselmotoren in Abstellbereichen der freiwilligen Feuerwehr - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung” veröffentlicht.  Mit dem neuen „FB Aktuell“ 027 Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen hat der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV die Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen vor DME im Feuerwehrhaus aktualisiert.

Dieselmotoren setzen ein komplexes Gemisch aus Ruß­partikeln, Stickoxiden, Kohlenmonoxid und weiteren Schadstoffen frei, auch in der Fahrzeughalle der freiwilligen Feuerwehr. Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren" verpflichten den Träger der Feuerwehr, Feuerwehrangehörige vor dieser inhalativen Exposition zu schützen und die Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Mitlaufende Absaugvorrichtungen sind dabei die wirksamste technische Lösung, da sie neben Dieselmotoremissionen (DME) sowie andere gesundheitsschädliche Bestandteile der Abgase wirksam abführen. Absauganlagen sind jedoch teuer in der Anschaffung und erfordern eine regelmäßige Wartung und Prüfung. Bis 2017 fehlten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), so dass eine Absauganlage der beste Weg zur Umsetzung der rechtlichen Forderungen war und auch heute noch ist. Mit der Änderung der TRGS 554 im Jahr 2017 wurden AGW von 0,05 mg/m³ festgelegt. 

Werden die AGW unterschritten, kann der Träger Maßnahmen anpassen und ggf. reduzieren. Neue Messungen der DGUV zeigen, dass in Feuerwehrhäusern die Arbeitsplatzgrenzwerte für Abgase auch ohne Absauganlage in der üblichen Einsatzpraxis zuverlässig unterschritten werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen veröffentlicht die DGUV nun die DGUV Information 213-738 zur „Empfehlung Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger“ (EGU). Wenn die dort empfohlenen Maßnahmen beachtet werden, kann in Zukunft auf weitere Messungen verzichtet werden. 

In dem „FB Aktuell“ 027 Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen beschreibt der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV die Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen vor DME im Feuerwehrhaus. 

Fehlt eine Absauganlage oder soll keine Absauganlage installiert werden, müssen Träger eine gleichwertige Sicherheit auf andere Art und Weise sicherstellen. Das geschieht in der Regel mittels Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen von anderen Schutzmaßnahmen. Die neue DGUV Information 213-738 liefert dafür eine belastbare Grundlage. Sie stellt umfangreiche Messdaten aus Feuerwehrhäusern bereit und zeigt auf, mit welchen organisatorischen und baulichen Maßnahmen – von Drucklufterhaltungssystemen über CO-Melder bis zur räumlichen Trennung von Stellplatz und Aufenthaltsbereich – Gefährdungen wirksam reduziert werden können. 

Die DGUV Information 213-738 steht zum Download bereit. Die neue Informationsschrift sowie ein Schreiben mit weiteren Erläuterungen zur Umsetzung finden Sie ebenso auf unserer Fachthemenseite zu Feuerwehrhäusern (webcode ftfh), auf der wir viele wertvolle Informationen zum sicherheitsgerechten Planen, Gestalten und Betreiben von Feuerwehrhäusern zusammengestellt haben. 


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