27.02.2025
Sind Um-, Aus- oder Anbauarbeiten am Feuerwehrhaus erforderlich, so führen Feuerwehrangehörige die Baumaßnahme manchmal in Eigenleistung durch. Dabei besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über die Feuerwehr-Unfallkasse. Jedoch sind hierbei Aspekte des Arbeitsschutzes zu beachten, die wir in diesem Artikel erläutern möchten.
Sind Um-, Aus- oder Anbauarbeiten am Feuerwehrhaus erforderlich, so führen Feuerwehrangehörige die Baumaßnahme manchmal in Eigenleistung durch. Dabei besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über die Feuerwehr-Unfallkasse. Jedoch sind hierbei Aspekte des Arbeitsschutzes zu beachten, die wir in diesem Artikel erläutern möchten.
Die Feuerwehr-Unfallkasse ist zuständig, wenn es sich um Angehörige der freiwilligen Feuerwehr handelt. Diese dürfen jedoch nur eine der Feuerwehr dienende Tätigkeit ausüben. Dazu können auch Eigenleistungen an Bauten der Feuerwehr, einschließlich der vorbereitenden Maßnahmen gehören. Voraussetzung ist jedoch, dass der Träger oder die Trägerin des Brandschutzes (Stadt oder Gemeinde) die Zustimmung für die Erbringung von Eigenleistungen offiziell erklärt hat.
Den sogenannten Eigenleistungen sind Grenzen gesetzt. So müssen beispielsweise diese Arbeitsleistungen unentgeltlich sein und in der Freizeit ausgeführt werden.
Fachkenntnisse
statt „learning by doing“
Der Um- oder Ausbau eines Feuerwehrhauses ist eine
Baumaßnahme dessen Ergebnis sich meist über mehrere Jahrzehnte nachhaltig für
die Feuerwehrangehörigen auswirkt. Da die meisten Eigenleistungen beim Um- und
Ausbau durch „Laien“ durchgeführt werden, müssen bei diesen Baumaßnahmen die
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die anerkannten Regeln der
Technik wie z.B. DIN-Normen und VDE-Bestimmungen eingehalten werden.
Grundsätzlich ist es unerheblich, welche Personen für welche Tätigkeiten bei der Erbringung von Eigenleistungen eingesetzt werden. Allerdings ist es sinnvoll, wenn gewisse Vorkenntnisse oder Qualifikationen der beteiligten Personen vorhanden sind. Bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. Arbeiten an Elektroanlagen wiederum dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.
Der Träger oder die Trägerin des Brandschutzes darf
Feuerwehrangehörige, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne
Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit diesen Arbeiten nicht
beschäftigen.
Besondere Vorsicht bei Asbest
Qualifizierte Arbeiten, insbesondere Abbrucharbeiten
oder Bauarbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sind stets durch
Fachfirmen durchzuführen. An dieser Stelle sei auf den Umgang mit
asbesthaltigen Stoffen und künstlichen Mineralfasern hingewiesen. Asbest ist
ein Begriff für eine Vielzahl von verschiedenen natürlich vorkommenden,
faserförmigen kristallisierten Silikat-Mineralen, welche aufgrund ihrer
Eigenschaften (Hitzebeständigkeit, hohe Festigkeit, hohe Dämmeigenschaften) in
früheren Zeiten häufig in Wohn- und Industriegebäuden verbaut wurden.
Daher treten diese Fasern immer noch bei Abrissarbeiten im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen beispielsweise als Dach- und Fassadenplatten zu Tage. Asbest ist krebserregend und wurde in Deutschland verboten.
Arbeiten mit Asbest unterliegen sehr genauen gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsregeln. So dürfen diese Materialien nicht zerbrochen, zersägt, zerschnitten, gebohrt oder geschliffen werden. Ausgebaute Asbestprodukte dürfen nicht wiederverwendet werden.
Weil von diesem Material ein hohes Gefahrenpotenzial ausgeht, ist es Privatpersonen und allgemein Unternehmen grundsätzlich verboten, Entsorgungsarbeiten durchzuführen. Asbest darf nur von zertifizierten Fachfirmen mit einem gültigen Sachkundenachweis entsorgt werden, welche sich während der Baumaßnahmen an strenge Vorgaben halten müssen.
Abschließend noch eine grundsätzliche Anmerkung in eigener Sache: Da es sich beim Neu-, Um- und Ausbau von Feuerwehrhäusern um Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen handelt, sollten diese der Feuerwehr-Unfallkasse vorab zur Prüfung und Beratung vorgelegt werden.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059