Im Rausch kein Feuerwehrdienst möglich: Gemeinsames Informationspapier „Cannabis“

27.05.2024

Mit dem 1. April 2024 ist die erste Stufe des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft getreten. Als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung für die Feuerwehren gibt die HFUK Nord hiermit Informationen, Hinweise und Empfehlungen für den Feuerwehrdienst heraus. Dieses Papier wurde in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Landesfeuerwehrverbänden im Geschäftsgebiet der HFUK Nord ausgearbeitet.

Cannabis kann die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. (Bild: Oleksandrum - stock.adobe.com)zoom
Cannabis kann die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. (Bild: Oleksandrum - stock.adobe.com)

Mit dem 1. April 2024 ist die erste Stufe des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich in der Folge Fragen, was die Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst betrifft. Als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung für die Feuerwehren gibt die HFUK Nord hiermit Informationen, Hinweise und Empfehlungen für den Feuerwehrdienst heraus. Dieses Papier wurde in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Landesfeuerwehrverbänden Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der Landesbereichsführung der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg ausgearbeitet. 

Es werden eine Lang- und eine Kurzfassung zur Verfügung gestellt. Die Langfassung enthält Informationen zur Vorschriften- und Rechtslage sowie zum medizinischen Hintergrund des Cannabis-Konsums. Die Kurzfassung enthält auf einer Seite komprimiert die wesentlichen Hinweise für den Feuerwehrdienst. 

Beide Dokumente können hier aufgerufen und heruntergeladen werden:

Wir wünschen allen Feuerwehren einen sicheren Dienst!

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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