07.02.2023
Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ wurde überarbeitet herausgegeben. Die aktuelle Version ist für Feuerwehren aus unserem Geschäftsgebiet in gedruckter Form bestellbar.
Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ wurde überarbeitet herausgegeben. Die aktuelle Version ist für Feuerwehren aus unserem Geschäftsgebiet in gedruckter Form bestellbar.
Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren und Akteurinnen im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Aufgrund rechtlicher Änderungen wurde eine Überarbeitung bzw. Anpassung an aktuelles Recht notwendig. Hierbei wurde ebenfalls die Gelegenheit genutzt, die Schrift neu zu strukturieren sowie Begrifflichkeiten zu ändern.
Der Aufbau wurde dahingehend geändert, dass die Themen, soweit möglich, chronologisch entsprechend dem Auswahlprozess für ein geeignetes Atemschutzgerät angeordnet wurden.
Einige Begrifflichkeiten wurden neu definiert oder eingeführt. So wurde der Begriff "Tragezeit" durch "Gebrauchsdauer" (= "Zeitraum fortwährenden Gebrauchs eines Atemschutzgerätes") und der Begriff "Vielfache des Grenzwertes" an den entsprechenden Stellen durch "Schutzniveau" ersetzt.
Die Themen Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung wurden komplett in den DGUV Grundsatz 312-190 ausgegliedert und der Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst. Das Thema Anpassungsüberprüfung wurde vertieft und für den Umgang mit bestimmten Stoffen (z.B. CMR-Stoffe) werden quantitative Prüfungen empfohlen. Dafür ist ein neuer Abschnitt 5 „Anpassungsprüfung“, in dem eine qualitative oder quantitative Überprüfung des ausreichenden Dichtsitzes von Masken beschrieben wird, eingefügt worden.
Die DGUV Regel 112-190 kann ab sofort über die Geschäftsstellen der HFUK Nord unter info@hfuknord.de oder 0431-99074822 in Kiel (für Schleswig-Holstein und Hamburg) oder 0385-3031700 in Schwerin (für Mecklenburg-Vorpommern) angefordert werden.
Weiterhin verfügbar: DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“
Hygiene und Kontaminationsvermeidung im Feuerwehrdienst, insbesondere an der Einsatzstelle, sind Themen, die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Gerade zu den gesundheitlichen Auswirkungen werden stets Forschungsprojekte und Untersuchungen durchgeführt, die Erkenntnisse in der Thematik liefern.
Die DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr" enthält Hilfestellungen und Hinweise, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte bzw. -rückstände und damit assoziierte Gefahrstoffe zu vermeiden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, um Feuerwehrangehörige vor der unmittelbaren Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen zu schützen und gesundheitsgefährdenden Kontaminationen wirksam entgegen zu treten.
Darüber hinaus sind beispielhafte Hygienemaßnahmen beschrieben, die zur Einsatzplanung, -vorbereitung und -durchführung herangezogen werden können.
Die DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr" ist weiterhin in gedruckter Form abrufbar.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059