NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung: Gesetzliche Unfallversicherung positioniert sich zur geplanten Freigabe

16.11.2023

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat in der aktuellen Debatte um die Legalisierung von Cannabis eine Position veröffentlicht, die die bisher in der Debatte nur wenig betrachteten Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen in den Blick nimmt: „Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein“, so lautet das eindeutige Statement.

Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. (Bild Oleksandrum - stock.adobe.com)zoom
Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. (Bild Oleksandrum - stock.adobe.com)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat in der aktuellen Debatte um die Legalisierung von Cannabis eine Position veröffentlicht, die die bisher in der Debatte nur wenig betrachteten Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen in den Blick nimmt. In der Position „Null Alkohol und null Cannabis bei Arbeit und Bildung“ heißt es dazu von Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein.“

Cannabiskonsum darf nicht dazu führen, dass man sich selbst oder andere gefährdet. Hierüber besteht Konsens. Schwierigkeiten gibt es jedoch bei der Frage, wie im Verdachtsfall eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis festgestellt werden kann.

Rechtlicher Hintergrund
Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen.

Die gesamte Pressemitteilung der DGUV können Sie hier nachlesen ...

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