Satzung der HFUK Nord: Redaktionelle Änderungen in Kraft getreten

24.02.2014

Die von der Vertreterversammlung am 14 November 2013 einstimmig beschlossene Änderung des § 25 (Rücklage für einmalige Mehrleistungen) der Satzung können nunmehr in Kraft treten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat am 27. Januar 2014 die Genehmigung als Aufsichtsbehörde erteilt.

Satzung

Die von der Vertreterversammlung am 14 November 2013 einstimmig beschlossene Änderung des § 25 (Rücklage für einmalige Mehrleistungen) der Satzung können nunmehr in Kraft treten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat am 27. Januar 2014 die Genehmigung als Aufsichtsbehörde erteilt.

Die Satzungsänderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft. Die aktuelle Fassung unserer kompletten Satzung finden Sie als Textversion und PDF-Datei auf unserer Homepage und können diese  hier  ansehen und herunterladen. 

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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