Die FUK Mitte und HFUK Nord haben ein neues Poster mit Hinweisen zur Reparatur und Aussonderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) veröffentlicht. Es stellt eine einfache Handlungshilfe für den Träger bzw. die Trägerin der PSA zur Selbstkontrolle dar und zeigt übersichtlich die am häufigsten auftretenden Schäden.
Das Poster ist so aufgebaut, dass den jeweiligen Körperregionen Kopf, Körper und Fuß Beispielbilder mit kurzer Erklärung zugeordnet sind. Feuerwehrangehörige können so besser feststellen, ob die eigene Schutzausrüstung noch getragen werden kann oder repariert oder ausgesondert werden muss. Neben den Bildern befindet sich ein QR-Code, über den man direkt auf eine Webseite der Feuerwehr-Unfallkassen gelangt, auf der weitere Hinweise für eine Reparatur oder Aussonderung gegeben werden. Idealerweise wird das Poster dazu dort aufgehängt, wo die PSA aufbewahrt wird, also im Umkleideraum oder in der Fahrzeughalle. Somit können die Feuerwehrangehörigen nach jeder Benutzung ihre PSA kritisch betrachten. An diese Stelle sei jedoch auch gesagt, dass die Liste der Beispielbilder nicht abschließend ist.
Mit dem Poster gehen die Feuerwehr-Unfallkassen auf die häufigen Anfragen ein, ob ein Schaden oder ein bestimmtes Alter der PSA ein Aussonderungsgrund ist, oder ob die PSA noch getragen werden kann.
Die PSA eines Feuerwehrangehörigen unterliegt während ihrer Lebensdauer schädigenden Einwirkungen. Diese können einen
negativen Einfluss auf die Schutzwirkung haben und senken diese unter Umständen herab. Die PSA
ist jedoch der letzte Schutz des Feuerwehrangehörigen gegen die Gefahren
des Einsatzes und muss daher einwandfrei funktionieren. Dem gegenüber
stehen hohe Kosten für eine PSA. Die Gemeinden haben verständlicherweise
ein Interesse, dass die PSA lange hält und getragen wird. Mit dem Poster wird somit eine einfache und schnelle Entscheidungshilfe gestellt.
Das Poster "Hinweise für Reparatur und Aussonderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)" wird mit dem Sicherheitsbrief Nr. 39 versendet und kann bei Bedarf durch Feuerwehren aus den Geschäftsgebieten der HFUK Nord und
FUK Mitte (Bundesländer Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bei ihrer
jeweilig zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse abgefordert werden.
Die Feuerwehren im Geschäftsgebiet der HFUK Nord wenden sich hierfür bitte an Ihre zuständige Geschäftsstelle.
Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.
Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.
Hier erhalten Sie spezielle Informationen über
Helme und Flammschutzhauben
Jacken, Hosen und Handschuhe
Stiefel
Weitere Informationen unter:
DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“
DGUV-Regel 112-003 „Benutzung von Schutzkleidung“
DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“
DGUV-Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr - Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung"
DGUV-Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer"
DGUV-Information „Meine Feuerwehrschutzkleidung – Information für Einsatzkräfte“
Drägerwerke AG & Co KGaA Poster "Schadensbeurteilung HPS 4000er und 6000er"
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059