Mo, 25.02.2019 Jugendfeuerwehrzentrum S-H
Mo, 04.03.2019 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Fr, 22.03.2019 Hotel Holiday Inn Lübeck
Psychosoziale Notfallversorgung organisieren
Die Betreuung von Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit belastenden Ereignissen sehen wir als einen Bestandteil der Psychosozialen Notfallversorgung. Sie wird als allgemeine Daseinsvorsorge gesehen. Psychosoziale Prävention ist grundlegender Bestandteil der Fürsorgepflicht des Trägers der Feuerwehr. Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung sollten somit zum Zwecke der Gesunderhaltung der Feuerwehrangehörigen vorgehalten werden. Damit liegt es in der Verantwortung der Führungskräfte, auf diesem Gebiet zu handeln.
Unterstützung zur Betreuung von Betroffenen anfordern
Auch in zunächst als relativ normal erscheinenden Schadenslagen kann es für Feuerwehrangehörige belastend sein, wenn sie sich z.B. mit der Betreuung von Betroffenen an Einsatzstellen auseinander setzen müssen. Hier sollten rechtzeitig die dafür vorgesehenen Kräfte über die Leitstellen (z.B. Notfallseelsorge und Krisenintervention) angefordert werden.
Psychosoziale Notfallversorgung als Führungsaufgabe verstehen und berücksichtigen
Gestalten sich die Schadenslagen schwieriger oder ist eine größere Anzahl von Personen betroffen, sollte unbedingt eine Beratung der Einsatzleitung durch dafür geschulte Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung sichergestellt werden.
Nachsorgeangebote für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen unterbreiten
Außergewöhnliche Belastungen dokumentieren
Jede Feuerwehr und deren Angehörige selbst haben Ressourcen zum Umgang mit dem im Feuerwehrdienst Erlebten. So ist es nicht immer erforderlich, Unterstützung von außen einzufordern. Da sich Belastungen jedoch auch summieren können, sollten alle außergewöhnlichen Ereignisse, die als belastend empfunden wurden, mit den Namen der Beteiligten intern dokumentiert werden.
Zu den Maßnahmen, die von der Feuerwehrführung bzw. dem Unternehmer (Stadt bzw. Gemeinde als Träger der Feuerwehr) durchzuführen sind, zählt die Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung sind schwerwiegende und plötzlich auftretende Ereignisse zu berücksichtigen, die das Potenzial haben, ein Trauma bzw. eine Erkrankung auszulösen.
Die Möglichkeit belastender Ereignisse im Einsatz müssen in die theoretische und praktische Ausbildung der Feuerwehrangehörigen einbezogen werden. Die Einsatzkräfte sollten solchen Ereignissen an Einsatzstellen nicht unvorbereitet gegenüber stehen.
Stellen Sie organisatorisch die Erstbetreuung Ihrer Feuerwehr sicher!
In Abhängigkeit der Organisationsstrukturen der einzelnen Bundesländer sollte im Vorfeld der Kontakt zu den Kräften der Psychosozialen Notfallversorgung, mindestens jedoch zu den Koordinierungsstellen, bekannt sein. Es kann im Einzelfall eventuell erforderlich sein, eine Vereinbarung zur Betreuung abzuschließen bzw. vorhandene geeignete Kräfte mit der Absicherung der Psychosozialen Notfallversorgung zu beauftragen. Wünschenswert wäre es, wenn in jedem Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband oder Bereich ein ausgebildeter Ansprechpartner zur Verfügung steht und eine Ausbildung von Feuerwehr-Peers unterstützt wird. Hierzu gibt es, in Abhängigkeit der regionalen Möglichkeiten, Angebote für Schulungen.
Fragen Sie Ihre Ansprechpartner nach Schulungsmöglichkeiten!
Bitte denken Sie daran, dass die Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung in der Regel diese Arbeit zusätzlich und ehrenamtlich durchführen. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass die persönlichen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) der für Sie tätig werdenden Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung beglichen werden.
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