03.11.2025
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unerstützt die Regel 100-001. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Eine überarbeitete Ausgabe der Regel ist nun veröffentlicht worden.
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unterstützt die Regel 100-001. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Eine überarbeitete Ausgabe der Regel ist nun veröffentlicht worden.
Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe enthält gegenüber der bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche, nachfolgend genannte Überarbeitungen:
Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden. Die Regel kann bei der HFUK Nord im Printformat angefordert werden oder auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/2942/grundsaetze-der-praevention-regel-zur-konkretisierung-der-dguv-vorschrift-1 heruntergeladen werden.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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