Überarbeitung der Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention": Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1

03.11.2025

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unerstützt die Regel 100-001. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Eine überarbeitete Ausgabe der Regel ist nun veröffentlicht worden.

Grundsätze der Prävention Regel 100-001 (Bild: DGUV)zoom

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unterstützt die Regel 100-001. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Eine überarbeitete Ausgabe der Regel ist nun veröffentlicht worden.

Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe enthält gegenüber der bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche, nachfolgend genannte Überarbeitungen:

  • Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung werden an vielen Stellen ergänzt
  • Besonderheiten zum Schulbetrieb werden an vielen Stellen berücksichtigt,
  • das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung ist komplett neu gefasst,
  • das Kapitel zur Unterweisung der Versicherten ist in weiten Teilen überarbeitet, insbesondere wurde klargestellt, dass es nicht nur eine jährliche Gesamtunterweisung gibt,
  • das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben,
  • das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des zuständigen Sachgebiets des FB ORG wurde deutlich überarbeitet,
  • das Kapitel zu Notfallmaßnahmen ist fast vollständig neu gefasst,
  • Aussagen zur Ersten Hilfe wurden unter Beteiligung des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.

Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden. Die Regel kann bei der HFUK Nord im Printformat angefordert werden oder auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/2942/grundsaetze-der-praevention-regel-zur-konkretisierung-der-dguv-vorschrift-1 heruntergeladen werden.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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