28.08.2025
Im dritten Teil unserer Serie zur Sicherheit am Feuerwehrfahrzeug geht es um den sicheren Umgang mit Rollcontainern: Das Einsatz- und Aufgabenspektrum der Feuerwehren ist vielseitig und komplex. Daher werden unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände und Materialien vorgehalten. Da auf den Feuerwehrfahrzeugen nur begrenzt Platz ist und man trotzdem eine Vielzahl von Ausrüstungstechnik für die Einsatzbewältigung in den Feuerwehrhäusern vorhält, nutzen viele Feuerwehren Logistikfahrzeuge, die in der Regel mit Rollcontainern bestückt sind.
Im dritten Teil unserer Serie zur Sicherheit am Feuerwehrfahrzeug geht es um den sicheren Umgang mit Rollcontainern: Das Einsatz- und Aufgabenspektrum der Feuerwehren ist vielseitig und komplex. Daher werden unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände und Materialien vorgehalten. Da auf den Feuerwehrfahrzeugen nur begrenzt Platz ist und man trotzdem eine Vielzahl von Ausrüstungstechnik für die Einsatzbewältigung in den Feuerwehrhäusern vorhält, nutzen viele Feuerwehren Logistikfahrzeuge, die in der Regel mit Rollcontainern bestückt sind.
Aufgrund des vorhandenen Stauraumes und der flexiblen Bestückung gibt es eine steigende Tendenz bei der Beschaffung von sogenannten Gerätewagen-Logistik.
Ein wichtiger Vorteil bei solchen Beschaffungen sind die für ein Feuerwehrfahrzeug relativ geringen Kosten (Verhältnis weitere Rollcontainer zu einem zusätzlichen Fahrzeug) für ein in der Logistikbranche übliches Fahrzeug und die effektive Nutzung verfügbarer Platzverhältnisse.
Anforderungen an Rollcontainer
Da auch Rollcontainer bestimmten Anforderungen entsprechen sollen, gibt es vom Fachausschuss Technik des Deutschen Feuerwehrverbandes die Fachempfehlung Nr. 2 vom 30.07.2014 „Richtlinie für die Konstruktion und Verwendung von nicht kraftbetriebenen Rollcontainern im Feuerwehrbereich“. Dabei wird auf die Abmessungen und Sicherheitseinrichtungen der Rollcontainer eingegangen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Folgende Anforderungen sind dort beschrieben:
Durch diese Fachempfehlung sollen die Rollcontainer so standardisiert werden, dass Unfälle und falsche Handhabungen bei der Benutzung weitestgehend ausbleiben. Rollcontainer, die keine Bremsen oder Feststellbremsen haben, sollen somit nicht mehr eingesetzt oder mit Bremsen nachgerüstet werden, soweit dies möglich ist.
Sicheres Be- und Entladen
Weitere wichtige Punkte zum sicheren Betreiben von Rollcontainern ist das Be- und Entladen sowie die Ladungssicherung. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Fahr- und Verladepersonal im Umgang mit der Ladung und den Ladungssicherungsmitteln geschult ist. Neben der Belastbarkeit der Ladebordwand müssen auch die zulässige Gesamtmasse und die Lastverteilung auf der Ladebordwand sowie auf der Beladefläche beachtet werden.
Vor der Be- bzw. Entladung des Logistikfahrzeuges mit Rollcontainern über die Ladebordwand muss eine Einweisung in die Bedienung der Ladebordwand stattfinden. Durch eine fehlerhafte Zweihandbedienung kann es zu unkontrollierten Bewegungen und damit zu Unfällen kommen. Auf Ladebordwänden darf nur das Bedienpersonal auf- und abfahren, ein Personentransport darf dort nicht erfolgen, auch und schon gar nicht auf dem fahrenden Fahrzeug. Des Weiteren sind die Rollcontainer auf der Ladebordwand längs zur Fahrtrichtung und standsicher zu positionieren, außerdem muss beim Hebe- oder Senkvorgang der Ladebordwand die Abrollsicherung aktiv sein.
Beim Bewegen der Rollcontainer sind diese stets an den dafür vorgesehenen Griffen anzufassen, um ein Quetschen der Hände oder Finger zu vermeiden. Weiterhin sollen die Rollcontainer möglichst über ebene und befestigte Flächen bewegt werden, denn dadurch werden die benötigte Kraft und die Kippgefahr (je nach Höhe und Schwerpunkt) verringert.
Um unkontrollierte Bewegungen während der Fahrt zu verhindern, müssen die Rollcontainer möglichst lückenlos (bündig) auf der Beladefläche positioniert, die Feststellbremsen aktiviert und über die Blockierbalken ein Formschluss hergestellt werden. Weitere Informationen sind im Stichpunkt Sicherheit „Ladungssicherung auf Logistikfahrzeugen“ zu finden.
Das Straßenverkehrsrecht (StVO, StVZO), das Gefahrgutrecht sowie die DGUV Vorschrift 71 Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ regeln die Pflichten sowie Zuständigkeiten bei der Ladungssicherung.
Bei der Bestückung der Rollcontainer ist auch die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ zu beachten, sodass ein ordnungsgemäßes Be- und Entladen der Geräte sowie Betreiben sichergestellt sind. Beim Betrieb von Aggregaten oder Pumpen auf den Rollcontainern ist insbesondere bei Einsätzen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen auf eine ordnungsgemäße Erdung zu achten.
Fazit
Rollcontainer können in Verbindung mit einem geeigneten Logistikfahrzeug eine wichtige und sinnvolle Ergänzung der Ausstattung einer Feuerwehr sein. Sie ermöglichen einen flexiblen, vielseitigen und effizienten Einsatz unterschiedlicher Ausrüstungsgegenstände. Um einen sicheren Dienstbetrieb zu gewährleisten, müssen einige Aspekte beachtet werden.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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