Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen: Reifenalter und -zustand beachten

27.01.2025

Betrachtet man die Reifen vieler Feuerwehrfahrzeuge, wird man rein äußerlich schnell feststellen, dass es aufgrund geringer Fahrleistung kaum oder nur wenig Verschleißspuren gibt. Doch obwohl das Reifenprofil oftmals noch gut aussieht, heißt das noch lange nicht, dass die Reifen in einem funktionell tadellosen Zustand sind. Beschädigte Reifen oder plötzliche Reifenschäden stellen ein hohes Risiko für Einsatzkräfte dar und können schnell zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Worauf es bei der sicheren Bereifung ankommt, wird in diesem Artikel erläutert.

Vierstellige Kennzeichnung des Reifenherstellungsdatums (Bild: Henriette Karsten / FUK Mitte)zoom
Vierstellige Kennzeichnung des Reifenherstellungsdatums (Bild: Henriette Karsten / FUK Mitte)

Betrachtet man die Reifen vieler Feuerwehrfahrzeuge, wird man rein äußerlich schnell feststellen, dass es aufgrund geringer Fahrleistung kaum oder nur wenig Verschleißspuren gibt. Doch obwohl das Reifenprofil oftmals noch gut aussieht, heißt das noch lange nicht, dass die Reifen in einem funktionell tadellosen Zustand sind. Beschädigte Reifen oder plötzliche Reifenschäden stellen ein hohes Risiko für Einsatzkräfte dar und können schnell zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Worauf es bei der sicheren Bereifung ankommt, wird in diesem Artikel erläutert.

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben, in denen festgelegt wird, nach welcher Zeit Reifen von Feuerwehrfahrzeugen zu ersetzen sind. Auch das äußere Erscheinungsbild weist selbst nach vielen Jahren nicht unbedingt auf einen notwendigen Austausch hin. In der Regel sind keine sichtbaren Beanstandungen oder Mängel zu erkennen und aufgrund der geringen Laufleistung der Fahrzeuge ist die Profiltiefe der Reifen noch völlig ausreichend. Doch durch die natürliche Alterung härtet die Gummischichtung der Laufflächen aus, verliert ihre Flexibilität und die Haftung lässt nach, wodurch die Funktionstüchtigkeit und die Belastbarkeit der Reifen herabgesetzt wird. Schäden am Unterbau können auftreten und feine Risse in den Reifen sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen. In Kombination mit hohen Belastungen bei Einsatzfahrten, kann ein plötzlicher Reifenschaden die Folge sein.

Unter anderem wird in der DGUV Information 205-010„Sicherheit im Feuerwehrdienst“ empfohlen: Reifen von Feuerwehrfahrzeugen sollen spätestens bei einem Reifenalter von 10 Jahren ersetzt werden. Reserveräder sollten nach sechs Jahren Lagerung nur noch nach Pannen Verwendung finden. 

Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich“ (siehe § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 Unfallverhütungsvorschrift (UVV)„Feuerwehren“). Demnach hat der jeweilige Träger des Brandschutzes die Verantwortung für die Einsatzsicherheit der Fahrzeuge und somit auch für eine entsprechende Bereifung. Leider kommt es dennoch immer wieder vor, dass im Rahmen einer sicherheitstechnischen Überprüfung durch den Unfallversicherungsträger Reifen an den Fahrzeugen vorgefunden werden, deren Herstellungsdatum weit über der genannten maximalen Einsatzdauer liegt (hier im Bild ein Reifen mit Herstellungsdatum 42. KW 2005). 

Der Betrieb von Einsatzfahrzeugen, deren Reifen älter als 10 Jahre sind, ist mit Risiken für Leben und Gesundheit der Fahrzeuginsassen und auch Dritter verbunden. Oberste Priorität ist auch hier: Ankommen! Nicht umkommen!

Übrigens, und passend zur aktuellen Jahreszeit, folgender Hinweis: Seit einiger Zeit gibt es Änderungen bei der Winterreifenpflicht bzw. bei der Kennzeichnung der Winterreifen: Mehr Informationen dazu haben wir bereits veröffentlicht, es sei an dieser Stelle aber nochmals auf unsere Meldung „Ablauf einer wichtigen Frist: Zum30.09.2024 müssen Winterreifen mit dem Alpinsymbol gekennzeichnet sein“ vom 27.06.2024 hingewiesen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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