18.03.2024
Schaut man sich im öffentlichen Verkehrsraum einmal um, so gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Fortbewegungsmitteln. Neben dem Auto sind es Fahrräder, E-Scooter und Tretroller, Skate- oder Longboards oder auch Inline-Skates. Alle haben gemeinsam, dass sie als Mittel zum Erreichen des Feuerwehrdienstes verwendet werden. Doch inwiefern sind diese Fortbewegungsmittel eigentlich geeignet, wie sicher sind sie und ist das überhaupt erlaubt?
Schaut man sich im öffentlichen Verkehrsraum einmal um, so gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Fortbewegungsmitteln. Neben dem Auto sind es Fahrräder, E-Scooter und Tretroller, Skate- oder Longboards oder auch Inline-Skates. Manches hat sich als Fortbewegungsmittel etabliert, manches wird wieder aus dem Straßenbild verschwinden, neues dazu kommen. Alle haben jedoch gemeinsam, dass sie als Mittel zum Erreichen des Feuerwehrdienstes verwendet werden. Doch inwiefern sind diese Fortbewegungsmittel eigentlich geeignet, wie sicher sind sie und ist das überhaupt erlaubt?
Unfälle mit Fahrrädern gehören seit Jahren zu den häufigsten Wegeunfällen, sie machen einen Anteil von ca. 1/3 des Unfallgeschehens aus. In der jüngsten Vergangenheit kommen jedoch verstärkt neue Verkehrsmittel wie E-Scooter oder Trendverkehrsmittel wie Skateboards, Inlineskates oder Hoverboards dazu. Auch wenn die Anzahl der Unfälle mit den Trendverkehrsmitteln gering ist, so nehmen sie zumindest im Bereich der E-Scooter kontinuierlich zu. Der Begriff Fahrzeuge ist hier auch nicht immer korrekt. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in § 24 StVO genannten –, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne des § 24 der StVO. Für die Verwendung dieser Fortbewegungsmittel gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Die Wahl des Fortbewegungsmittels ist mit Blick auf den Unfallversicherungsschutz nicht eingeschränkt, jedoch fordert der Präventionsgedanke, dass geeignete und vor allem sichere Mittel gewählt werden sollen. So sollte das Verkehrsmittel verkehrssicher (z.B. mit ausreichender Beleuchtung ausgestattet sein) und den Verkehrsbedingungen angepasst sein. Bei winterlichen oder glatten Straßenverhältnissen ist die Verwendung von Fahrrädern, Tretrollern und E-Scootern zu hinterfragen.
Warum kommt es zu Unfällen mit Fahrrädern, Skateboards, E-Scootern und ähnlichem?
Wie
so häufig sind die Gründe vielfältig. Den Unfallschilderungen bei
Unfällen mit Fahrrädern kann man entnehmen, dass es Unfälle gab, weil
Feuerwehrangehörige
Bei den Unfällen mit E-Scootern, Skateboards und Inline-Skates kommen neben den beim Fahrrad genannten Unfallgründen hinzu, dass die Reifen der Fortbewegungsmittel sehr klein sind. Sie sind dadurch anfälliger für Bodenunebenheiten und Hindernisse wie größere Steine oder Äste. Unfall- bzw. verletzungsbegünstigend war in etlichen Fällen zusätzlich, dass keine oder unzureichende Schutzausrüstung wie Helme und Warnwesten getragen wurde.
Mit dem Fahrrad sicher unterwegs
Es gibt mehrere potenzielle Gefahren, wenn man mit dem Fahrrad zum Feuerwehrdienst fährt. Im Rahmen der Unfallverhütung sind daher einige wichtige Aspekte zu beachten:
1. Verkehr: Der Straßenverkehr kann eine erhebliche Gefahr darstellen, insbesondere während der Stoßzeiten. Achten Sie immer auf den Verkehr um sich herum, seien Sie vorsichtig und beachten Sie die Verkehrsregeln.
2. Sichtbarkeit: Als Fahrradfahrer oder Fahrradfahrerin müssen Sie dafür sorgen, dass Sie gut sichtbar sind. Tragen Sie helle Kleidung und verwenden Sie Reflektoren, um von anderen Verkehrsteilnehmende leicht erkannt zu werden. Installieren Sie auch Front- und Rücklichter an Ihrem Fahrrad, insbesondere, wenn Sie in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs sind.
3. Sicherheitsausrüstung: Tragen Sie immer einen Fahrradhelm, um sich vor Kopfverletzungen zu schützen.
4. Wetterbedingungen: Passen Sie Ihre Fahrweise den Wetterbedingungen an. Bei regnerischem Wetter oder glatten Straßen kann die Straßenoberfläche rutschig sein, was das Fahren erschwert. Reduzieren Sie in solchen Situationen Ihre Geschwindigkeit und seien Sie besonders vorsichtig.
5. Rauschmittel: Verzichten Sie auf den Konsum berauschender Mittel.
6. Transport von Ausrüstung: Wenn Sie als
Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau Ausrüstung mit dem Fahrrad
transportieren müssen, stellen Sie sicher, dass sie sicher befestigt ist
und Ihr Gleichgewicht nicht beeinträchtigt. Überprüfen Sie regelmäßig,
ob die Halterungen und Befestigungsgurte intakt sind, um Unfälle zu
vermeiden.
7. Wartung des Fahrrads: Stellen Sie sicher, dass
Ihr Fahrrad regelmäßig gewartet wird, um sicherzustellen, dass Bremsen,
Reifen und andere Komponenten in gutem Zustand sind. Eine ordnungsgemäße
Wartung erhöht die Sicherheit und verringert das Risiko von Unfällen
aufgrund von Fahrradversagen.
8. Einstellung: Passen Sie soweit möglich Sattel,
Lenker, etc. an Ihre Körpergröße an, um eine sichere Bedienung und ein
stabiles Fahrverhalten zu gewährleisten.
9. Routenplanung: Planen Sie Ihre Route im Voraus,
um gefährliche Straßenabschnitte zu vermeiden und Fahrradwege oder
ruhigere Straßen zu nutzen, wenn möglich. Vermeiden Sie stark befahrene
Straßen oder stark frequentierte Kreuzungen, um das Risiko von Unfällen
zu reduzieren.
10. Eigenverantwortung: Wer ein Fortbewegungsmittel nutzt, darf nur so schnell fahren, dass dieses „ständig beherrscht wird“.
ACHTUNG: Wer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Medikamente steht, muss auf das Führen eines Fortbewegungsmittels verzichten. Eine Teilnahme an Einsätzen ist tabu! In Fällen der Fahruntüchtigkeit oder eines Vollrausches besteht kein Unfallversicherungsschutz!
Aufgrund ihrer kleinen Reifen sind Skateboards, Inlineskates und Scooter eher kritisch als Mittel zum Erreichen des Dienstes anzusehen. Unebenheiten und selbst kleinere Hindernisse wie Steine oder kleine Äste können hier zu einem Sturz führen. Das Risiko eines Unfalls steigt darüber hinaus, wenn die Möglichkeit zum Bremsen und Ausweichen stark vom Können und der Fahrroutine der Nutzenden abhängt. Inlineskates und Skateboards dürfen nur auf Fußwegen genutzt werden, die Fahrbahn darf damit nicht befahren werden. Wenn ein gesondertes Schild darauf hinweist, dürfen Inline-Skates auch auf Radwegen genutzt werden.
Es ist wichtig, diese Gefahren zu erkennen und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Ihre Sicherheit während der Fahrt zum Feuerwehrdienst zu gewährleisten. Denken Sie bitte immer daran, defensiv zu fahren und die potenziellen Risiken im Auge zu behalten.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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